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Reptilien in der Mietwohnung halten - was dürfen Mieter?

Mieter dürfen ungiftige Reptilien in einem Terrarium halten. Ungiftige, ungefährliche Schlangen, Echsen und andere Kleintiere, z.B. Rennmäuse, die in Käfigen oderTerrarien gehalten werden, zählen zur Kleintierhaltung.

Reptilien in der Wohnung halten - Reptilien als Kleintiere

Für die Kleintierhaltung ist keine Genehmigung des Vermieters erforderlich:
Kleintierhaltung in der Mietwohnung - was ist Mietern erlaubt? 

Hinweis


Auch die Aufstellung eines Aquariums ist möglich:
Aquarium in der Mietwohnung aufstellen

Mieter hält viele Reptilien in Terrarien in seiner Mietwohnung 

Mieter müssen beachten, dass keine zu große Zahl im Terrarium oder Terrarien gehalten werden - leicht könnte der Verdacht einer Zucht, einer gewerblichen Betätigung in der Wohnung aufkommen. 
Gewerbliche Nutzung der Mietwohnung erlaubt? 

Eine solche gewerbliche Nutzung ist, wenn dazu keine Vereinbarung mit dem Vermieter besteht, in aller Regel nicht erlaubt. Was eine zu große Anzahl ist, kann nur anhand der Beurteilung des Einzelfalls bestimmt werden.
Reptilien als Haustiere in einer Mietwohnung - Terrarium 

Die Haltung und Zucht giftiger Reptilien in einer Mietwohnung ist für Mieter verboten

Die Haltung (auch die Zucht) von giftigen Reptilien ist Mietern ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet - der Vermieter wird in der Regel dafür keine Erlaubnis erteilen.

Giftige Reptilien im Terrarium der Mietwohnung - Vermieter fordert Mieter zur Entfernung auf

Handelt es sich um giftige Reptilien (Schlangen, Skorpione etc.), von denen eine Gefährdung für andere ausgehen kann, so ist ein Verbot des Vermieters für die Haltung solcher Reptilien gerechtfertigt. 

Werden ohne die Erlaubnis des Vermieters solche Tiere gehalten, dann darf der Vermieter die Entfernung des Tieres, der Tiere verlangen. 

Wird das Tier bzw. werden die Tiere nicht entfernt, dann kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).

Bei schwerwiegenden Verstoß kann der Vermieter sogar wegen vertragswidrigen Gebrauchs, vertragswidriger Nutzung die Wohnung kündigen.

Die Haltung exotischer Tiere in der Mietwohnung kann wegen Artenschutz nicht erlaubt sein

Exotische Tiere können besonders im Rahmen des Artenschutzes geschützt sein und dürfen dann gar nicht in einer Wohnung gehalten werden.

Steht ein Tier unter Artenschutz, so ist zu klären, ob es als Haustier überhaupt gehalten werden darf, bzw. welche  Beschränkungen es für die Haltung in einer Wohnung gibt.

Bei exotischen Tieren ist zudem zu klären, ob sie dem Artenschutzgesetz unterliegen und möglicherweise gar nicht in der Wohnung gehalten werden dürfen.
Bei exotischen Tieren ist zudem zu klären, ob sie dem Artenschutzgesetz unterliegen und möglicherweise gar nicht in der Wohnung gehalten werden dürfen.

Redaktion


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