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Satellitenantenne für Mietwohnung - Erlaubnis für Montage

Der Vermieter kann verpflichtet sein, seinem Mieter die Anbringung einer Satellitenempfangsanlage (Parabolantenne) zu gestatten - aber ein Verbot kann auch möglich sein. 

Keine Erlaubnis des Vermieters für Montage einer Satellitenantenne

Der Vermieter kann die Erlaubnis eines individuellen Satellitenempfangs von Fernsehprogrammen und Radio durch Installation einer eigenen Anlage verweigern, wenn Kabelempfang möglich ist, oder eine moderne Gemeinschaftssatellitenantenne Empfangsmöglichkeiten bietet.

Von der Rechtsprechung wird es manchmal sogar für zumutbar gehalten, Heimatsender über Streaming am Computer zu empfangen.

  • Deshalb sollte der Vermieter immer um Erlaubnis gefragt werden, ob er eine Parabolantenne genehmigt. 

Erlaubnis vom Vermieter für Satellitenantenne bekommen

Bei der Anfrage nach der Genehmigung sollte genau beschrieben werden, wo und wie die Anlage installiert werden soll.

  • Eingriffe in die Bausubstanz, das sind z.B. bereits Bohrungen in die Fassade zum Anbringen der Satellitenschüssel (bauliche Veränderung), muss der Vermieter nicht dulden, bzw. genehmigen.

Die Montage der Anlage sollte an einer optisch wenig störenden Stelle vorgesehen werden und im Schreiben empfiehlt sich der Hinweis, dass die Installation durch einen Fachmann vorgenommen wird, die Kosten selbst getragen werden. 

Hinweis


Der Vermieter kann die Erlaubnis davon abhängig machen, dass eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird, und zusätzlich eine besondere Kaution geleistet wird, um den Rückbau abzusichern. 

Vermieter verweigert Erlaubnis für Installation einer SAT-Anlage wegen optischer Störung

Nicht nur wegen der vorstehenden Begründungen kann der Vermieter die Installation der Anlage verweigern:

Eine sichtbare Anlage an der Fassade, Terrasse oder Balkon kann problematisch sein, weil der Vermieter wegen seines Eigentumsrechts ein besonderes Interesse gegenüber einer optisch störenden Installation geltend machen kann. 

Dies insbesondere, wenn es die erste zu installierende Parabolantenne an der Hausfassade wäre.

Die Argumentation ist: Hierdurch würde das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade gestört. 

  • Sind bereits andere Antennen vorhanden, so sollte trotzdem um Erlaubnis für die Montage gefragt werden.

Genehmigung Satellitenanlage mit besonderem Informationsinteresse begründen

Wenn Sie ein besonderes Informationsinteresse haben, müssen Sie das dem Vermieter erklären, also z.B. dass die gegebenen technischen Möglichkeiten keinen Empfang von Sendern in der Heimatsprache erlauben. Anderseits müssen Sie auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen. Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, sollten Sie überlegen, ob anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird.


    Redaktion


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