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Mieterhöhung Wohnung - keine ausdrückliche Zustimmung des Mieters

Stimmt der Mieter einer Wohnung nicht ausdrücklich der Mieterhöhung zu, so kann sich aus dem Verhalten beim Vermieter der Eindruck ergeben, dass der Mieter zustimmen will bzw. zugestimmt hat.

Zustimmung zur Mieterhöhung in Richtung ortsübliche Vergleichsmiete

Bei der Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB handelt es sich um eine Vertragsänderung, die nur wirksam wird, wenn die Mieter dieser Vertragsänderung zustimmen. Deshalb senden Vermieter ein Zustimmungsblatt mit, das von den Mietern unterschrieben und zurückgesandt werden soll.

Am sichersten kommt solch eine Vertragsänderung dadurch zustande, dass die Mieter der verlangten Mieterhöhung schriftlich zustimmen. 

Dabei kommt auch eine Teilzustimmung in Betracht

Zustimmung zur Mieterhöhung durch Verhalten des Mieters

Eine Zustimmung kann aber auch mündlich erfolgen (schwer beweisbar). Oder auch durch ein Verhalten, aus dem die Schlussfolgerung gezogen werden kann, dass der Mieter der Erhöhung zustimmen wollte. Man spricht dann von "konkludenter Zustimmung" oder "Zustimmung durch schlüssiges Verhalten".

Mieterhöhung für Wohnung - Mieter zahlt ohne ausdrückliche Zustimmung die erhöhte Miete

Das kann vor allem dadurch geschehen, dass Mieter die verlangte Mieterhöhung einfach zahlen:
Bezahlung der Mieterhöhung kann eine Zustimmung sein 

Daraus, dass genau von dem im Mieterhöhungsverlangen angegebenen Zeitpunkt an genau der verlangte Erhöhungsbetrag gezahlt wird, kann der Vermieter die Schlussfolgerung ziehen, dass der Mieterhöhung zugestimmt wird. Jedenfalls wenn der erhöhte Betrag dreimal gezahlt wurde und kein Vorbehalt ausgesprochen wurde, gilt das als Zustimmung.

BGH: Dreimal gezahlt - Zustimmung zur Mieterhöhung

Keine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete

Der Vermieter kann sich damit zufriedengeben. Er kann aber auch - weil ihm das zu unsicher scheint - Zustimmungsklage beim Amtsgericht erheben:
Zustimmungsklage wegen Mieterhöhung auf ortsübliche Miete 



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