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Neuen Mietvertrag fristlos kündigen - schwere Mängel der Wohnung

Kann der Vermieter die neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig zum vereinbarten Einzugstermin ordnungsgemäß übergeben, ist eine Nutzung der Wohnung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, dann kann aus diesem Grund für Mieter eine fristlose Kündigung des Mietvertrags in Frage kommen.

Neue Mietwohnung - bei der Wohnungsübergabe werden schwere Mängel festgestellt 

Wird die Nutzung der Wohnung durch offensichtliche schwere Schäden, Mängel wesentlich eingeschränkt, so kann eine fristlose Kündigung geprüft werden.

Beispiel


Bei der Wohnungsübergabe stellt sich heraus, dass die Wohnung auf größeren Wandflächen Schimmelschäden hat: 
Auf Nachfrage des neuen Mieters gegenüber dem Vermieter erklärt dieser, dass er sich mit dem Vormieter über die Ursache des Schimmelbefalls streitet.

  • Beim Termin der Wohnungsübergabe sollte möglichst immer eine Begleitperson als Zeuge dabei sein.  

Neue Mietwohnung - Übernahme der Wohnung wegen schwerer Mängel als Mieter ablehnen

Auch wenn es Ihnen als betroffener Mieter / Mieterin anscheinend klar ist, dass in einem solchen Fall die Übernahme der Wohnung abgelehnt und sofort fristlos die Kündigung gegenüber dem Vermieter ausgesprochen wird:

  •  - leider ist das nicht so einfach möglich.
    Sie sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und Ihren Fall prüfen lassen.
Hinweis


Sie müssen nachweisen, dass es Ihnen unzumutbar ist, die Wohnung zu übernehmen.
Aber:

  • Hat der Vermieter nicht nachweisbar abgelehnt, kurzfristig für Abhilfe zu sorgen, ist es meist notwendig, dem Vermieter (nachweisbar schriftlich) eine Frist zu setzen, den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen - sonst kann es passieren, dass Ihre fristlose Kündigung möglicherweise nicht anerkannt wird.

Starke Mängel der neuen Mietwohnung - Ablehnung der Ãœbernahme oder Einzug durch Mieter

Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie nicht sofort die Ãœbernahme der Wohnung ablehnen und Sie müssen auch nicht sofort fristlos kündigen. 

  • Kündigen können Sie auch immer noch, wenn Sie zunächst in die Wohnung behelfsmäßig einziehen, weil Sie keine andere Möglichkeit sehen. 
  • Sie sollten sich schnell anwaltlich beraten lassen, zusammen mit einem Anwalt die beste Vorgehensweise abstimmen.
  • Dabei können Sie auch gleich Fragen zu einer Mietminderung und zu Forderungen gegen den Vermieter wegen Schadenersatz besprechen. 

Einzug in die neue Wohnung - ist eine unrenovierte Wohnung ein schwerer Mangel?

Treffen Sie bei der Wohnungsübergabe auf eine unrenovierte Wohnung, dann ist dies nicht immer ein vom Vermieter zu beseitigender Mangel, es kann sogar ein vertragsgemäßer Zustand sein. Auch in einem solchen Fall sollten immer der Sachverhalt und der Mietvertrag anwaltlich geprüft werden.
​​​​​​​Weitere Einzelheiten:
Einzug, Ãœbergabe der Mietwohnung - muss der Vermieter renovieren? 

Neue Mietwohnung hat bei Ãœbergabe schwere Mängel - Einzug nicht möglich

Auch das kommt vor: Ein vertraglich zugesicherter Einzugstermin in die neue Wohnung ist wegen schwerer Mängel nicht möglich, z.B. befindet sich die Wohnung in einem Rohbauzustand, es dauert, bis ein Einzug überhaupt möglich ist.

In einem solchen Fall muss dann oft eine neue Wohnung gesucht werden, weil man z.B. nicht in die bsherige Wohnung zurück kann - es besteht für Mieter grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz wegen der entstehenden Aufwendungen, Kosten: 
Mietvertragsbeginn - Wohnung gar nicht oder nur zum Teil beziehbar 

Kein Einzug in die neu angemietete Wohnung möglich - Schadenersatz vom Vermieter

Kostenersatz, Schadenersatz kann z.B. möglich sein für:

Eine zwischenzeitliche angemessene Unterbringung (z.B. Ferienwohnung),

Kosten für die Lagerung der Einrichtung und Umzugsgut,

Kosten für die Wohnungssuche usw. 

  • Zur Klärung der geltend zu machenden Ansprüche sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tipp


Achten Sie darauf, dass ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird: 
Mustervorlage - Wohnungsübergabeprotokoll für neue Wohnung  

  • Will der Vermieter kein Protokoll, so sollten Sie dieses selbst erstellen.

Sie sollten Fotos machen, aus denen der Zustand der Wohnung hervorgeht und der Zeuge sollte ihr Protokoll unterschreiben.


Redaktion


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