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Mietminderung - zu viel bezahlte Miete vom Vermieter bekommen

Wurde der Vermieter über Mängel bzw. einen Mangel der Wohnung informiert, und wurde die Miete für die Wohnung - unter Vorbehalt - voll weiter bezahlt, dann können Mieter, bei einer berechtigten Mietminderung, die Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete durchsetzen.

Mietminderung für Wohnung berechtigt - Zahlung der Miete erfolgte unter Vorbehalt

Gibt es erhebliche Mängel in der Wohnung, dann führt das nach dem Gesetz zu einer Mietminderung, § 536 BGB.

Voraussetzung für die Durchsetzung einer Mietminderung ist immer, dass der Mangel dem Vermieter gemeldet ist.

Hinweis


Meist ist zu empfehlen, dass bei Mängeln die Miete nicht gekürzt, sondern einfach weiterbezahlt wird, aber unter Rückforderungsvorbehalt:
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen  

Wie hoch die Minderung sein kann, ist aber für Mieter sehr schwer einzuschätzen.
Vertut man sich, dann bringt dies das Risiko einer Kündigung mit sich:
Mietrückstände - Kündigungsrisiko

Miete wegen Mietminderung zurückfordern, Rückzahlung zu viel bezahlter Miete verlangen

Damit Sie als Mieterin oder Mieter die Mietbeträge zurück erhalten, die der Vermieter nun zu Unrecht erhalten hat, müssen Sie ihn zur Rückzahlung auffordern.

Dafür sollten Sie sorgfältig aufschreiben, welche Mängel bestanden haben, und von wann bis wann.

Mit der Faustformel:

  • welche Fläche der Wohnung ist betroffen,
  • wie stark ist dieser Bereich der Wohnung beeinträchtigt

können Sie versuchen, einen angemessenen Mietminderungsbetrag anzugeben.

Hinweis

Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch. Als Mieter schätzt man häufig die berechtigte Mietminderung anders ein als die Gerichte das beurteilen.

Mietminderung - Mangel schon beseitigt, oder bestehen Mängel weiterhin?

Ist der Mangel schon beseitigt, dann stehen Beginn und Ende der Minderung schon fest.

Aber auch wenn der Mangel noch weiter besteht, kann z.B. für schon abgelaufene Monate die Rückzahlung von Teilen der Miete wegen der Mietminderung verlangt werden, um zu sehen, ob eine Einigung mit dem Vermieter möglich ist.

Mietminderung gegen Vermieter durchsetzen - Betrag nennen, Frist setzen, Zahlung fordern

Sie brauchen gegenüber dem Vermieter nur den Betrag zu nennen, den Sie zurück haben wollen.

  • Wie Sie "gerechnet" haben, um zu diesem Betrag zu kommen, sollten Sie (zumindest am Anfang) nicht offenlegen.

Schreiben Sie, dass dies der Betrag ist, den Sie als Mietminderung für angemessen halten und fordern Sie den Vermieter auf, innerhalb einer vernünftigen Frist (z.B. zwei Wochen) diesen Betrag an Sie zu überweisen.

  • Am besten schreiben Sie ein DATUM, bis zu dem die Zahlung bei Ihnen eingegangen sein soll.

Nennen Sie das Konto, auf das die Zahlung geleistet werden soll.

Verrechnung einer Mietminderung mit der Miete - Einigung mit dem Vermieter

Nur wenn der Vermieter ausdrücklich den geforderten Rückzahlungsbetrag anerkennt - oder eine Einigung auf einen geringeren Betrag erfolgt, können Sie sich auf eine Verrechnung mit der nächsten Miete oder den nächsten Mieten einlassen.
Forderung gegen den Vermieter - Aufrechnung, Verrechnung mit Miete 

  • Besser ist immer eine direkte Rückzahlung durch den Vermieter. Denn bei einer Verrechnung müssen Sie später erklären, warum Sie weniger bezahlt haben als die vertragliche Miete.

Es ist auch möglich, sich auf eine Vereinbarung mit dem Vermieter einzulassen, beispielsweise indem Sie auf einen Teil der Mietminderung verzichten, vielleicht der Vermieter Ihnen an anderer Stelle entgegenkommt.

  • Eine Vereinbarung mit dem Vermieter über Mietminderung sollte immer schriftlich erfolgen.

Mieter fordert Betrag für Mietminderung vom Vermieter - Vermieter zahlt nicht - Zahlungsklage

Zahlt der Vermieter nicht, und erkennt auch Ihren Anspruch nicht ausdrücklich an, dann ist meist eine Zahlungsklage unvermeidlich.

Besteht der Mangel immer noch, dann kann das mit einer Klage auf Mängelbeseitigung verbunden werden.
In diesem Fall kommt auch in Betracht, zusätzlich einen Feststellungsantrag einzureichen, dass die Miete entsprechend gemindert bleibt, bis der Mangel beseitigt ist.

Hinweis


Es ist zwar rechtlich nicht erforderlich, dass Sie sich für eine Klage vor dem Amtsgericht durch eine Anwältin, einen Anwalt vertreten lassen. Bei Minderungsstreitigkeiten ist dies aber dringend zu empfehlen.


Redaktion


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