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Beginn Mietminderung - ab wann besteht der Anspruch für Mieter?

Die Minderung beginnt in dem Augenblick, in dem der Vermieter von einem Mangel, Mängeln Kenntnis erhält. Es ist darauf zu achten, dass zu beweisen ist, wann der Vermieter Kenntnis von einem erheblichen Mangel hatte.

Voraussetzung für Mietminderung der Wohnung - der Mangel muss erheblich sein

Grundsätzlich muss ein bestehender Mangel erheblich sein, damit überhaupt eine Mietminderung möglich ist: 
Mietwohnung, erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt, eingeschränkt? 

Mitteilung des Mangels der Mietwohnung an Vermieter - Voraussetzung für Mietminderung

Wird die Mitteilung über einen bestehenden Mangel seitens des Mieters nicht vorgenommen, so entfällt in der Regel das Recht des Mieters auf Mietminderung immer für den Zeitraum, in dem der Vermieter keine Kenntnis hatte.
Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
 

Information des Vermieters über Mängel - sehr wesentlich für die Mietminderung

Wann endet für Mieter der Anspruch auf eine Mietminderung wegen Mängeln?

Die Minderung, bzw. der Anspruch auf eine Mietminderung, endet erst, wenn der Mangel vollständig beseitigt ist.
Wann endet der Anspruch auf eine Mietminderung für die Wohnung? 

  • Eine teilweise Beseitigung des Mangels kann allerdings dazu führen, dass der Mangel sich geringer auswirkt und damit auch die Mietminderung geringer ausfällt. 


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