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Mietminderung Wohnung - Vermieter muss über Mängel informiert sein
Eine Mietminderung für erhebliche Mängel ist nur möglich, wenn der Vermieter von dem Mangel in Kenntnis gesetzt ist.
Das Gesetz gewährt eine Mietminderung dann, wenn die Nutzung der Wohnung deutlich eingeschränkt ist.
Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen
Prüfen Sie, ob die Gebrauchsbeeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung erheblich ist.
Ein Gericht nimmt nicht Ihren Ärger zum Maßstab, sondern prüft streng, ob durch den einzelnen Mangel wirklich die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt wird.
Prüfen Sie, ob der Vermieter nachweislich Kenntnis hat. Dem Vermieter muss ein Mangel bzw. Mängel nachweisbar mitgeteilt sein.
Mitteilung von Mängeln der Mietwohnung - Musterbrief für die Information des Vermieters
Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Informationen und einen Musterbrief:
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
- Sie sollten es vermeiden, bzw. nur nach fachlicher Beratung, die Miete sofort zu kürzen, Miete einzubehalten:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Mängel der Wohnung - Schreiben an den Vermieter wegen der beabsichtigten Mietminderung
Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie soundsoviel Prozent jetzt von der Miete einbehalten, also weniger Miete zahlen, so bleiben Sie zunächst einmal Miete schuldig - durch eine zu hohe Mietminderung oder wenn eine Minderung nicht berechtigt ist, entstehen Mietschulden
- Fehler bei der Höhe einer Mietminderung können zu einem Kündigungsrisiko führen, wenn sich dadurch Mietrückstände ergeben, die eine Kündigung rechtfertigen:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
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