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Ausfall Aufzug - Fahrstuhl fährt nicht, ist defekt - Mietminderung
Ist der Aufzug defekt, fährt nicht, dann besteht für die Zeit, in der er ausgefallen ist ein Anspruch auf Mietminderung.
Wenn eine Wohnung in einem Haus mit Aufzug liegt, dann ist dieser normalerweise mitvermietet.
Fällt er aus, kommt es zu Störungen, dann liegt ein Mangel vor. Es besteht dann ein Anspruch auf Beseitigung der Störung, Instandsetzung des Aufzugs. Für die Zeit, in der der Aufzug ausfällt, kann auch eine Mietminderung berechtigt sein.
Mietvertrag für Mietwohnung - Aufzug, Fahrstuhl im Haus ist mitvermietet
Wer eine Wohnung in einem Haus mit Aufzug mietet, der kann auch verlangen, dass dieser Aufzug funktioniert - das Vorhandensein eines Aufzugs führt ja auch regelmäßig zu einer höheren Miete. Der Vermieter schuldet demnach auch, dass dieser Aufzug funktioniert, der Vermieter ihn betriebsfähig hält und ggf. reparieren lässt.
Anders wäre es nur, wenn - z.B. weil der Aufzug stark beschädigt ist und gar nicht mehr repariert werden soll - schon im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass der Aufzug nicht zur Benutzung zur Verfügung steht, oder der Aufzug überhaupt nur einen Ausstieg im Penthouse hat, Sie aber eine andere Wohnung gemietet haben.
Ausfall Fahrstuhl, Aufzug - Mietminderung ist möglich
Nach dem Gesetz, § 536 BGB ist die Miete gemindert, wenn der Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung ist nur, dass der Vermieter von dem Mangel weiß. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Störungen des Aufzugs dem Vermieter / Verwalter mitteilen, und zwar so, dass Sie dies auch nachweisen können.
Mangel mitteilen, Rechte geltend machen
Sie sollten auch frühzeitig darauf achten, dass nachgewiesen werden kann, wann der Aufzug nicht funktioniert. Verabreden Sie mit anderen Mietern, dass jeder das notiert und man sich untereinander austauscht, auch notfalls wechselseitig als Zeuge / Zeugin zur Verfügung steht. Denn wenn der Aufzug wieder funktioniert, hat man das schnell vergessen.
Mietzahlung für die Wohnung unter Vorbehalt wegen Mietminderung
Wie lange der Aufzugausfall andauert, ist nicht vorauszusehen - durchaus kann es mehrere Monate dauern, bis Ersatzteile beschafft sind, der Aufzug repariert wird. Es ist auch nicht sicher zu sagen, wie stark die Miete gemindert werden darf.
- Daher sollten Sie gleich mit der Mangelmitteilung die Mietzahlung - auch für den bereits laufenden Monat - unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
Dann kann nicht später gesagt werden, Sie hätten trotz dieses Mangels die Miete ungekürzt gezahlt und Sie hätten daher keinen Rückforderungsanspruch.
Höhe der Mietminderung bei Ausfall oder Störung des Aufzugs, Fahrstuhls
Die Höhe der Mietminderung hängt zunächst davon ab, wie lang der Aufzug nicht funktioniert.
Aber auch die Lage Ihrer Wohnung kann eine Rolle spielen.
Lesen Sie dazu:
Aufzug ausgefallen - Mietminderung in welcher Höhe?
Redaktion
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