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Kaution Mietvertragsende - Einbehalt durch Vermieter, wie lange?

Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Die Kaution ist auch eine Sicherheit für Anspüche, die beim Auszug noch gar nicht fällig sind - daher kann der Vermieter die Kaution, bzw. ein Teil der Kaution noch eine gewisse Zeit behalten.

Kaution als Sicherheit des Vermieters für Ansprüche, Forderungen nach Auszug des Mieters

Die Kaution ist also auch eine Sicherheit für Ansprüche des Vermieters, die sich nach dem Auszug des Mieters ergeben können.

Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Geldbetrag von der Kaution einbehalten, wenn eine Nachforderung - zum Beispiel aus der abschließenden Betriebskostenabrechnung - zu erwarten ist, oder bis zur Beendigung und Abrechnung von Renovierungsmaßnahmen, wenn der Mieter zu diesen verpflichtet gewesen war, die Arbeiten nicht ausgeführt hat, und der Vermieter die Erledigung beauftragt hat.

Vermieter braucht meist nur einen Teil der Kaution als Sicherheit für Forderungen

Ist es aber so, dass aus einer zu erwartenden Nachforderung (z.B. aus einer Betriebskostenabrechnung) nicht der gesamte Kautionsbetrag benötigt wird, so darf der Vermieter nur diesen Teil der Kaution zurückbehalten, der seiner zu erwartenden Forderung entspricht.

  • Der Betrag aus der Kaution, den der Vermieter nicht für irgendwelche Ansprüche benötigt, muss dann abgerechnet und bereits an den Mieter ausbezahlt werden. 

Mietvertragsende - Frist für die Abrechnung der Kaution durch den Vermieter

Die Kaution muss immer innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Mieter abgerechnet werden. Die "angemessene Frist" ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es besteht keine verbindliche Abrechnungsfrist, da diese auch von Fall zu Fall verschieden ist.

Vermieter können Forderungen aus dem ehemaligen Mietverhältnis von der Kaution abziehen - manchmal steht über längere Zeit nicht fest, wie hoch eine Forderung des Vermieters ist:
Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten 

Dabei müssen Vermieter beachten, dass nicht jede Forderung von der Kaution einbehalten werden darf:
Kautionsabrechnung - Forderungen verrechnen nicht immer möglich 

Frist für die Abrechnung und Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietvertrags

In der Regel werden aber 6 Monate als angemessene Frist für die Abrechnung der Kaution gesehen, in der mindestens die Teilabrechnung (z.B. wegen Einbehalts eines Teils der Kaution als Sicherheit für Betriebskostenforderungen) und auch eine Teilrückzahlung seitens des Vermieters erfolgen sollte.

Hinweis


Manchmal ist angeraten, die Kaution gar nicht vor Ablauf von 6 Monaten zurückzufordern. Nach Ablauf von sechs Monaten, ab Rückgabe der Wohnung, sind einige mögliche Ansprüche des Vermieters verjährt.
Auf die Rückzahlung der Kaution warten?  



Redaktion


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