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Mietwohnung teilgewerblich nutzen - Erlaubnis für Mieter
Eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung, d.h. dass in der Wohnung gewohnt, in Teilen der Wohnung aber auch gearbeitet wird, ist möglich.
Mieter sollten die Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung haben
Die teilgewerbliche Nutzung ist möglich, wenn dies im Mietvertrag erlaubt oder später gestattet worden ist.
Teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung - es kann ein Mischmietverhältnis sein
Man spricht dann auch von einem Mischmietverhältnis weil - dies ist vom Einzelfall abhängig -
- vielleicht nicht nur oder vielleicht nur das Wohnraummietrecht anwendbar ist.
Weitere Einzelheiten: Mischmietverhältnis - Gemischte Nutzung, Wohnen und Gewerbe
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