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Ende Zeitmietvertrag für Wohnung - Auskunft wegen Verlängerung
Haben Sie einen befristeten Mietvertrag - Zeitmietvertrag - abgeschlossen, dann ist es für Mieter möglich den Vermieter zu fragen, ob der Grund für die Befristung des Mietvertrages noch besteht.
Ende des Zeitmietvertrages - besteht noch der Grund für die Befristung des Mietvertrages
Der Vermieter muss Ihnen rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages Auskunft erteilen, ob der Grund für die Befristung noch besteht.
- Ein befristeter Vertrag - Zeitmietvertrag - über Wohnraum kann nur dadurch wirksam geschlossen werden, dass der Vermieter den Grund für die Befristung angegeben hat:
Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag
Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass dieser gekündigt werden muss
Sie als Mieterin / Mieter müssen sich darauf einstellen,
- denn mit dem Ende der Befristung läuft Ihr Mietvertrag aus, ohne dass der Zeitmietvertrag gekündigt werden muss.​​​​​​​
Nach dem Abschluss des Zeitmietvertrages können sich aber die Umstände ändern, der Befristungsgrund kann entfallen oder verlagert sich noch in die weitere Zukunft.
Anspruch des Mieters für die Verlängrung des Zeitmietvertrages für eine Wohnung
Tritt der ursprünglich vorhandene Grund für die Befristung erst später ein oder entfällt ganz bzw. ist entfallen:
- Mieter können dann einen Anspruch darauf haben, dass der Mietvertrag entsprechend verlängert wird.
Zeitmietvertrag - Verlängerung Zeitmietvertrag - Anspruch für Mieter - Sogar ein unbefristeter Mietvertrag kann entstehen, wenn der Grund nicht mehr gegeben ist.
Zeitmietvertrag - Anspruch des Mieters auf Auskunft, ob der Grund für die Befristung besteht
Damit Sie dies einschätzen und in Ruhe überlegen können, haben Mieter einen Anspruch auf Auskunft gegen Ihren Vermieter:
- Frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung können Sie von dem Vermieter Auskunft verlangen, ob der im Vertrag genannte Befristungsgrund noch besteht.
Setzen Sie eine Frist von einem Monat zur Erteilung der Auskunft.
- Wenn der Vermieter nicht innerhalb der Frist antwortet, oder sich herausstellt, dass das, was im Vertrag als Grund für die Befristung angegeben war, erst später oder gar nicht eintritt, sollten Sie prüfen, ob Sie die Verlängerung / Fortsetzung des Mietvertrags verlangen wollen.
Möglich ist auch, dass Sie eine Auskunftsklage erheben.
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Redaktion
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