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Untervermietung - Kündigungsausschluss im Untermietvertrag
Hauptmieter und Untermieter können im Untermietvertrag vereinbaren, dass das Kündigungsrecht beider Seiten für einen bestimmten Zeitraum mit einem Kündigungsausschluss ausgeschlossen wird.
Im Untermietvertrag einen Kündigungsverzicht als Untermieter vereinbaren
Der Kündigungsausschluss kann für Untermieter sinnvoll sein, wenn man sicher stellen möchte, dass der Untermieter bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Kündigungsauschlusses das Zimmer, die Räume zur Verfügung hat.
Der Hauptmieter als Untervermieter kann den Untermietvertrag in einem solchen Fall gegenüber dem Untermieter nur aus außerordentlichen Gründen kündigen, z.B. wegen Ruhestörung, keine Untermiete zahlen.
Gegenseitiger Kündigungsausschluss im Untermietvertrag für 4 Jahre zulässig
Ein gegenseitiger Kündigungsausschluss ist maximal für 4 Jahre zulässig.
Ein längerer Zeitraum wäre immer unwirksam, mit der Folge, dass der Untermietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden kann.
- Würde nur der Untermieter vertraglich einseitig einen Kündigungsverzicht für den Untermietvertrag erklären, dann wäre diese Vereinbarung meist unwirksam.
Untermietvertrag mit Kündigungsausschluss - erst ab Ende des Zeitpunkts Kündigung möglich
Ist der Kündigungsausschluss wirksam vereinbart, dann können der Untermieter und der Vermieter erst am Ende des vereinbarten Kündigungsausschlusses, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, den Untermietvertrag kündigen.
Kündigungsverzicht als Hauptmieter mit dem Untermieter vereinbaren
Für den Vermieter (Hauptmieter) ergibt sich aus einem gegenseitigen Kündigungsverzicht der Vorteil, dass er bis zum Ende des vereinbarten Kündigungsverzichts einen Untermieter hat.
Anders ist dies bei einem Zeitmietvertrag:
Zeitmietvertrag für Untermieter - Untermietvertrag befristen,
denn nach Ablauf des Zeitraums, für den auf eine Kündigung verzichtet wurde, läuft ein solcher Vertrag weiter:
Je nach Untermietverhältnis kann der Untermietvertrag dann mit der dafür geltenden Kündigungsfrist beendet werden:
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
Kündigungsausschluss mit einem Studenten als Untermieter kann nicht möglich sein
Ein vereinbarter Kündigungsauschluss kann eine unangemessene Benachteiligung für den Untermieter darstellen, wenn für Studenten ein Kündigungsauschluss über einen längeren Zeitraum vereinbart wird.
Untermietvertrag - Hauptmieter kann auf Kündigungsmöglichkeit verzichten
Ein einseitiger Kündigungsverzicht durch den Hauptmieter gegenüber dem Untermieter ist möglich, so dass der Vermieter (Hauptmieter) bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Kündigungsverzichts den Untermietvertrag nicht kündigen kann.
Der Hauptmieter wäre dann bis zum Ende des vereinbarten Verzichts nur bei außerordentlichen Gründen oder Vertragsverstößen zu einer Kündigung des Untermietvertrages berechtigt. Untermieter können entsprechend der geltenden Kündigungsfrist den Untermietvertrag beenden.
Kündigungsausschluss im Untermietvertrag - Aufhebung des Vertrags ist immer möglich
Auch bei einem wirksam vereinbarten Kündigungsausschluss können die Vertragspartner jederzeit zur Beendigung eines Untermietvertrages einen Aufhebungsvertrag schließen.
Redaktion
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