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Modernisierung - Mieterhöhung für Induktionsherd anstatt Gasherd
Die Ausstattung einer Küche mit einem Induktionsherd anstatt eines bisher vorhandenen Gasherds ist eine Modernisierung, die Mieter dulden müssen und die zu einer Mieterhöhung führt.
Einbau eines Induktionsherds als Modernisierungsmaßnahme - mehr Sicherheit
Der Einbau eines Induktionsherds bringt gegenüber einem bisher vorhandenen Gasherd einen Sicherheitsvorteil:
Bei einem Induktionsherd wird keine Flamme erzeugt, wie beim Gasherd, und die Oberfläche einer Herdplatte wird nicht heiß, wie beim normalen Elektroherd. Die Wirkungsweise: Es wird ein magnetisches Wechselfeld im Herd erzeugt, das sich auf den Topfboden überträgt, und dadurch wird der Topfboden bzw. der Inhalt eines Topfes erhitzt.
Modernisierungsmieterhöhung wegen Induktionsherd
Mieter müssen eine solche Modernisierungsmaßnahme dulden und auch eine entsprechende Mieterhöhung wegen der Modernisierung für einen Induktionsherd bezahlen.
Modernisierung der Küche - Umstellung Kochmöglichkeit, des Herds auf einen Induktionsherd
Obwohl durch die Umstellung des Herdes auf einen Induktionsherd neue Töpfe und Pfannen von Mietern gekauft werden müssen, Kosten für Mieter entstehen:
- Trotz dieses Nachteils sind Gerichte der Ansicht, dass Mieter die Umstellung auf einen Induktionsherd dulden müssen.
- Der Sicherheitsvorteil sei eine Wertverbesserung.
Wegen Induktionsherd neue Töpfe, Pfannen anschaffen - Aufwendungsersatz durch Vermieter
Ein Gericht hat anerkannt, dass der Vermieter für den notwendigen Ersatz der Töpfe und Pfannen Aufwendungsersatz leisten muss, er muss auch einen Vorschuss zahlen.
- Im Ergebnis hilft das aber nicht wirklich, denn Vermieter legen in der Regel Kosten eines Aufwendungsersatzes auf die Modernisierungsmieterhöhung um.
Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten.
Zu sonstiger Umstellung eines Küchenherds finden Sie hier weitere Hinweise:
Modernisierung - neuer Küchenherd, Austausch Gasherd.
Werden auch andere Modernisierungsmaßnahmen ausgeführt, sodass insgesamt eine beträchtliche Mieterhöhung zu erwarten ist, kann eine finanzielle Härte entstehen. Das müssen Sie aber innerhalb einer kurzen Frist gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Redaktion
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