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Installationspflicht, Austauschpflicht für Rauchmelder - Termine

Bis wann besteht in den Bundesländern die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern und wann müssen Rauchmelder ausgetauscht bzw. erneuert werden? 

Pflicht zum Austausch von Rauchmeldern - gesetzliche Fristen

Rauchmelder müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden.  

Im Jahr 2023 müssen viele Rauchmelder ausgetauscht werden, weil in einigen Bundesländern die Rauchmelder-Pflicht im Jahr 2013 in Kraft getreten ist.

Installationspflicht, Austauschpflicht für Rauchmelder in Deutschland - Termine

Die Webseite rauchmelder-lebensretter.de bietet hierzu eine sehr gute Ãœbersicht, seit welchem Jahr die Installation Pflicht ist bzw. Pflicht wurde und auch, in welchen Bundesländern nach 10 Jahren die Rauchmelder zu erneuern sind: 

Termine

Installation von Rauchmeldern in der Mietwohnung - wer ist verantwortlich?

In der Regel ist der Eigentümer bzw. der Vermieter für die fachgerechte Installation der Rauchmelder verantwortlich.

Wartung der Rauchmelder - Mieter kann selbst für die Wartung verantwortlich sein

Meist ist der Eigentümer / Vermieter für die Wartung zuständig, die in der Regel ein Mal jährlich durchgeführt wird. 

  • Der Vermieter / Eigentümer beauftragt damit meist eine Firma, oder auch den örtlichen Schorsteinfeger, der eine solche Dienstleistung ebenfalls oft bietet.

Pflicht zur Wartung von Rauchmeldern kann auf Mieter übertragen werden

In neueren Mietverträgen ist die Pflicht zur Wartung oft auf den Mieter übertragen. Mieter haben dann die ordnungsgemäße Funktion der Rauchmelder zu gewährleisten.

In solchen Fällen ist Vorsicht geboten, denn wenn auf Grund einer Fehlfunktion von Rauchmeldern es zu einem Brand mit hohem Sachschaden kommt und die Versicherung vielleicht nachweisen könnte, dass dies eine Folge mangelhafter Wartung sei, so kann eine Haftung des Mieters in Frage kommen, aber auch eine Haftung des Vermieters, da Vermieter eine Kontrollpflicht haben, ob Mieter Wartungen ausgeführen.

  • Hat man als Mieter für die Wartung zu sorgen, dann ist es besser, eine Fachfirma zu beauftragen.  Die Kosten hat man als Mieter direkt an die Firma zu bezahlen.

Wartung von Rauchmeldern soll der Mieter durchführen

Gesetzlich geregelt ist (in den einzelnen Landesbauordnungen), dass in

  • Bayern,
  • Bremen,
  • Hessen,
  • Niedersachsen
  • und Schleswig-Holstein

der Mieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die Rauchmelder uneingeschränkt funktionieren und damit die Wartungspflicht beim Mieter liegt,

wenn nicht der Vermieter von sich aus die Wartung übernommen hat, entstehende Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umlegt.
Wartungskosten für Rauchmelder als Betriebskosten

  • Der Vermieter ist trotz dieser Regelung in den Landesbauordnungen dafür verantwortlich, dass die Rauchmelder funktionieren, muss das ggf. kontrollieren. 

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Redaktion


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