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Schönheitsreparatur, Renovierung der Mietwohnung nicht fachgerecht
Wenn Mieter renovieren - egal ob Sie dazu verpflichtet sind (Wohnungsrückgabe) oder freiwillig während der Mietzeit eine Renovierung ausführen - dies selbst machen oder jemanden beauftragen - die Arbeiten müssen fachgerecht gemacht werden.
- Immer muss darauf geachtet werden, dass die Arbeiten in einer mittleren Art und Güte ausgeführt werden.
- Wohnungsrückgabe:
Prüfen Sie immer, ob Sie zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.
Viele Renovierungsklauseln sind unwirksam:
Einzelne Klauseln im Mietvertrag und ihre Wirksamkeit prüfen - Sind die Schönheitsreparaturen auszuführen, dann prüfen Sie den Zustand der Wohnung, ob eine Renovierung bei Auszug erforderlich ist:
Renovierung bei Auszug - bei welchem Zustand der Wohnung?
Schönheitsreparaturen in Mietwohnung vom Mieter nicht fachgerecht ausgeführt - Schaden?
Fehler bei der Ausführung muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Umfang von Schönheitsreparaturen - was ist zu renovieren?
Dem Vermieter kann ein Schaden entstehen, wenn die Mietwohnung nicht hinnehmbar renoviert zurückgegeben wird.
Beispiele für die nicht fachgerechte Ausführung von Renovierungen, Schönheitsreparaturen
Fachwidrig, nicht fachgerecht (bzw. nicht dem Anspruch an eine mittlere Art und Güte genügen) wäre die Ausführung, wenn z.B:
- Tapeten überlappend geklebt sind,
- Fototapeten in der Wohnung sind,
- Raufasertapeten keine Struktur mehr haben:
Raufasertapeten und Renovierung - Mustertapeten überstrichen sind:
Als Mieter Mustertapete, Strukturtapete überstreichen - zulässig? - Anstriche oder Lackierungen nicht decken,
- Farbnasen, Pinselhaare und Schmutzpartikel im Lackanstrich sind,
- kleinere Risse nicht geschlossen sind,
- Löcher nicht beseitigt wurden
Dübellöcher sind ein Grenzfall:
Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen - angrenzende Holzteile, Tür- oder Fensterbeschläge mit Wandfarbe verschmiert sind
- Fliesen mit Fliesenlack überstrichen, bzw. mit Wandfarbe verschmiert sind, usw.
Nicht ordentliche, nicht fachgerechte Ausführung der Renovierungsarbeiten durch Mieter
Der Mieter müsste ggf. Schadenersatz zahlen.
Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen nicht fachgerechter Renovierung
Schadenersatz kann auf Mieter auch zukommen, wenn
- Wände und Tapeten in bunten Farben gestrichen sind.
- Dies kann anders sein, wenn die Wohnung in einem solchen Zustand, unrenoviert, zu Vertragsbeginn übernommen wurde.
Die Übernahme einer unrenovierten Wohnung müssen Mieter beweisen.
Die Wohnung wäre auch dann unrenoviert übergeben worden, wenn der Mieter zu Vertragsbeginn keinen angemessenen, zu geringen Ausgleich für die Übernahme der nicht renovierten Wohnung erhalten hat.
In bestimmten Fällen kann sogar der Vermieter zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter verpflichtet sein, nämlich dann, wenn trotz einer unwirksamen Schönheitsreparaturvereinbarung die Renovierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde - Mieter können Ihnen entstandene Kosten vom Vermieter zurückfordern.
Zustand der Mietwohnung lässt eine fachgerechte, ordentliche Renovierung nicht zu
Manchmal ist der Zustand er Mietwohnung in einem so schlechtem Zustand (z.B. Wände mit größeren Rissen, aufgequollene Holzfenster, etc.), dass darauf eine fachgerechte Renovierung gar nicht möglich ist.
Dann sollten Mieter vor Ausführung von irgendwelchen Arbeiten zunächst die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten des Vermieters durchsetzen.
Wohnungsrückgabe: Bemängelt der Vermieter die Ausführung der Renovierungsarbeiten, dann muss der Vermieter eine Nachfrist setzen:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
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