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Laminatboden beschädigt - Schadenersatz vom Mieter?
Verlangt der Vermieter bei Auszug aus der Wohnung, dass ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter, mitvermieteter Laminatboden auf Grund von Schäden ersetzt werden soll, so ist zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist.
Laminatboden soll im Rahmen von Schönheitsreparaturen erneuert werden
Manchmal verlangen Vermieter, dass im im Rahmen der vom Mieter auszuführenden Schönheitsreparaturen der Laminatboden ersetzt werden soll.
- Hat sich der Boden während der Mietzeit normal abgenutzt, dann muss der Mieter normale Abnutzungsschäden nicht ersetzen:
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung
Ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten, dass der Mieter einen Austausch von Laminat als Schönheitsreparatur zu übernehmen hat, so ist dies unwirksam.
Laminat beschädigt - Mieter soll sich an den Kosten eines neuen Laminatbodens beteiligen
Der Vermieter darf in allen Fällen einer normalen Abnutzung des Bodens
- keine Kostenbeteiligung für neues Laminat verlangen, Schadenersatz fordern, oder die Kaution einbehalten.
Laminatboden hat normale Gebrauchsspuren - kein Schadenersatz vom Mieter
Normale Gebrauchsspuren auf einem Laminatboden, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung entstanden sind, fallen immer in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Der Vermieter hat die Kosten für den Austausch eines solchen Bodens zu übernehmen, wenn dieser nach Jahren seinen Glanz verloren hat, denn auch dies sind normale Gebrauchsspuren.
- Auch "normale" Kratzer und Schrammen, die im Rahmen eines üblichen Gebrauchs einer Wohnung entstehen, sind mit den Mietzahlungen gedeckt.
Mieter soll Schadenersatz leisten, weil das Laminat Farbunterschiede aufweist
Auch Farbunterschiede (z.B. auf ehemaligen Stellflächen von Möbeln oder weil ein Teppich auf dem Laminat lag) sind normale Gebrauchsspuren.
Schäden am Laminatboden der Mietwohnung - Mieter hat Schaden am Laminat verursacht
Sind aber vom Mieter tatsächlich Schäden am Boden verursacht worden, dann ist es möglich, dass der Vermieter Schadenersatz verlangen darf.
Solche Schäden sind z.B.
- Brandflecken,
- starke Kratzer im Boden, (z.B. durch Haustiere),
- aufgequollenes Laminat durch unsachgemäßes Putzen, etc.
Schaden am Laminatboden - Austausch des Bodens soll der Mieter als Schadenersatz bezahlen
Ist ein solcher Schaden zu ersetzen (Vermieter haben Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Bodens), dann muss der Mieter in der Regel nicht 100 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen.
- Der Vermieter muss sich einen Abzug "neu für alt" gefallen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer - Beispiel für eine Berechnung des Schadenersatzes
Ein solcher Abzug kann bis zu 100 Prozent betragen.
Dies ist immer dann der Fall, wenn der Boden schon sehr alt ist, die übliche Lebensdauer (je nach Qualität ca. 8-15 Jahre) erreicht hat.
- Dann hat ein solcher Fußboden keinen materiellen Wert mehr, der Wert geht gegen 0 Euro und der Mieter hat sehr gute Chancen, dass ein Schaden nicht zu bezahlen ist.
- Urteil:
Wohnungsrückgabe - Schaden an Laminat, Teppichboden
- kein Schadenersatz wegen Alter des Bodens.
TIPP
Wird Schadenersatz verlangt, dann melden Sie den Schadenfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Sind in der Versicherung Mietsachschäden eingeschlossen, dann prüft
​​​​​​​die Versicherung, ob der Schaden übernommen werden kann.
Redaktion
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