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Zahlung kalter Betriebskosten für Wohnung - Änderung des Mietvertrags

Eine Vereinbarung, dass der Mieter die kalten Betriebskosten der Wohnung tragen muss, kann auch später, nach Abschluss des Mietvertrags getroffen werden.

Betriebskostenabrechnung - Mieter muss Betriebskosten nur nach Vereinbarung tragen

Meist steht eine solche Vereinbarung schon im Mietvertrag.

Es gilt auch, dass eine im Mietvertrag oder später vereinbarte Regelung wieder geändert werden kann, eine Vertragsänderung oder die Vertragsregelung ergänzt oder geändert wird.
Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich
 

Vermieter möchte die Änderung des Mietvertrags wegen Zahlung von Betriebskosten

Grundsätzlich setzt eine solche Vertragsänderung voraus, dass Ihnen als Mieterin oder Mieter ein ausdrückliches Verlangen des Vermieters vorgelegt wird, den Vertrag zu ändern, und dass Sie dieser Vertragsänderung zustimmen.

Hinweis


Eine Abänderung ist nur für die Zukunft, also ab Beginn der nächsten Abrechnungsperiode möglich.

  • Manchmal wird aber durch die Gerichte entschieden, dass der Mieter verpflichtet ist, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder der Änderung zuzustimmen.

Vereinbarte Inklusivmiete für die Wohnung - Änderung des Mietvertrags wegen Betriebskosten

Wurde z.B. anfangs eine Inklusivmiete vereinbart, dann kann später vereinbart werden, dass der Betriebskostenanteil herausgerechnet wird, und künftig eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung gezahlt wird.

Auch wenn neue Betriebskostenpositionen hinzu kommen, kann eine Vereinbarung geschlossen werden, dass diese auch umgelegt werden. Auch für den Umlageschlüssel kann eine Änderung vereinbart werden.

Hinweis


Wenn Sie sich zu den Betriebskosten beraten lassen wollen, nehmen Sie immer Ihren Mietvertrag mit und spätere Vereinbarungen.
Betriebskostenabrechnung Mietwohnung - welche Kosten sind zu zahlen? 


Redaktion


Hinweis

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