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Heizkostenabrechnung - Änderung des Verteilerschlüssels durch Mieter
Mieter können eine Änderung des Verteilerschlüssels für die warmen Betriebskosten (Heizkosten, Warmwasserkosten) nur in besonderen Fällen verlangen.
Vermieter darf den Verteilerschlüssel für die warmen Betriebskosten festlegen oder ändern
Der Vermieter kann den Verteilerschlüssel festlegen
Heizkosten, Warmwasserkosten - Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel
und auch einseitig ändern:
Heizkostenabrechnung Wohnung - Vermieter ändert Verteilerschlüssel
Heizkostenabrechnung - Anspruch des Mieters auf Änderung des Verteilerschlüssels
Der Mieter muss den vom Vermieter festgelegten Schlüssel meist hinnehmen.
Aber: Wenn der Verteilerschlüssel sich als grob ungerecht erweist, durch Veränderungen grob ungerecht wird, oder Bestimmungen der Heizkostenverordnung einen Verteilerschlüssel vorschreiben, kann der Mieter verlangen, dass die vertragliche Vereinbarung geändert wird, bzw. eine vom Vermieter vorgenommene Änderung für unwirksam erklärt wird.
Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Fall entschieden:
Heizkosten mit 70% nach Verbrauch umlegen - Mieter kann das ausnahmsweise verlangen
Heizkostenabrechnung - vereinbarter Verteilerschlüssel ist ungerecht
Folgende Gründe können ebenfalls zu einer ungerechten Heizkostenverteilung führen:
- Eine erheblich veränderte energetische Ausstattung, die dann zu anderen Verbrauchsanteilen der verschiedenen Gebäudeteile führt,
- umfangreicher und dauerhafter Leerstand, so dass die bewohnten Wohnungen die unbewohnten Wohnungen mitheizen.
Halten Sie den Verteilerschlüssel für grob ungerecht, dann sollten Sie fachkundige Beratung, möglichst auch die Beratung eines qualifizierten Energieberaters, in Anspruch nehmen.
Redaktion
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