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Ungerechte Heizkostenabrechnung - Änderung des Verteilerschlüssels

Mieter können eine Änderung des Verteilerschlüssels für die warmen Betriebskosten (Heizkosten, Warmwasserkosten) nur in besonderen Fällen verlangen. Die Änderung des Verteilerschlüssels kann möglich sein, wenn die Heizkosten zu einer sehr ungerechten Kostenverteilung und Kostenbelastung führt.

Vermieter darf den Verteilerschlüssel für die warmen Betriebskosten festlegen oder ändern

Der Vermieter kann den Verteilerschlüssel festlegen
Heizkosten, Warmwasserkosten - Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel 

und auch einseitig ändern:
Heizkostenabrechnung Wohnung - Vermieter ändert Verteilerschlüssel 

Heizkostenabrechnung - Anspruch des Mieters auf Änderung des Verteilerschlüssels 

Der Mieter muss den vom Vermieter festgelegten Schlüssel meist hinnehmen.

Aber: Erweist sich der Verteilerschlüssel als grob ungerecht, oder durch Veränderungen seitens des Vermieters grob ungerecht wird, oder Bestimmungen der Heizkostenverordnung einen Verteilerschlüssel vorschreiben, so können Mieter verlangen, dass die vertragliche Vereinbarung geändert wird, bzw. eine vom Vermieter vorgenommene Änderung für unwirksam erklärt wird.

Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Fall entschieden:
Heizkosten mit 70% nach Verbrauch umlegen - Mieter kann das ausnahmsweise verlangen 

Halten Sie den Verteilerschlüssel für grob ungerecht, dann sollten Sie fachkundige Beratung, möglichst auch die Beratung eines qualifizierten Energieberaters, in Anspruch nehmen.

Heizkostenabrechnung - vereinbarter Verteilerschlüssel zur Umlage der Kosten ist ungerecht

Folgende Gründe können ebenfalls zu einer ungerechten Heizkostenverteilung führen:

  • Eine erheblich veränderte energetische Ausstattung, die dann zu anderen Verbrauchsanteilen der verschiedenen Gebäudeteile führt,
  • umfangreicher und dauerhafter Leerstand, so dass die bewohnten Wohnungen die unbewohnten Wohnungen mitheizen.

Redaktion


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