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Schloss, Schließzylinder der Wohnung als Mieter tauschen
Mieter dürfen zu Beginn des Mietvertrags und auch während der Mietzeit das Schloss oder den Schließzylinder des Sicherheitsschlosses für die Wohnungseingangstür ihrer Mietwohnung austauschen.
Das Schloss für die Mietwohnung tauschen ist das Recht des Mieters
Zieht man in eine neue Wohnung ein, so empfiehlt sich sowieso der Tausch des Schlosses, denn der Vormieter (ggf. auch der Vermieter) oder andere Personen könnten im Besitz eines Schlüssels für die Wohnung sein.
Mietern ist es immer gestattet, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand unbefugt mit einem Schlüssel zur Wohnung Zutritt bekommen kann.
- Hat man sich zum Tausch entschieden: Der Vermieter muss darüber nicht informiert werden.
- Wird ein Schloss, bzw. der Schließzylinder getauscht, dann sollten getauschte Teile - also das Schloss und sämtliche Schlüssel - aufbewahrt werden.
- Der Grund ist: Der Vermieter kann am Mietvertragsende verlangen, dass das früher Eingebaute wieder eingebaut wird.
Gründe für den Tausch des Wohnungsschlosses, des Schließzylinders für die Wohnung
Oft sprechen diese Gründe für einen Austausch des Schlosses bzw. des Schließzylinders:
- wegen eines Schlüsselverlusts,
- weil Schlüssel in Besitz von unbekannten Personen sein können (z.B. Vormieter),
- wenn sich Einbrüche in der Gegend häufen, ein besseres Sicherheitsschloss eingebaut werden soll, oder allgemein wegen einer Erhöhung der Einbruchsicherheit.
- wenn der Schlüssel abgebrochen ist, im Schloss steckt:
Schlüssel gebrochen, Schloss defekt - Vermieter muss reparieren
Abschluss des Mietvertrags - Vermieter teilt mit, dass er einen Wohnungsschlüssel hat
Selbst wenn man zunächst damit einverstanden war, dass der Vermieter einen Schlüssel behalten hat, so dürfen Mieter trotzdem den Schließzylinder bzw. ein Sicherheitsschloss tauschen bzw. erneuern. Auch in diesem Fall braucht man den Vermieter nicht zu informieren.
Mieter haben das Hausrecht, können darüber entscheiden, wer die Wohnung betreten darf, können entscheiden, wer einen Schlüssel für die Wohnung besitzen darf.
Vermieter hat Schlüssel zur Wohnung - Betreten nur mit Erlaubnis
Bei längerer Abwesenheit sollten Vorkehrungen getroffen werden, damit im Notfall der Schlüssel zur Wohnung erreichbar hinterlegt ist, z.B. beim Nachbarn.
Wo sich der Schlüssel für einen Notfall befindet, sollte dem Vermieter, dem Verwalter mitgeteilt werden.
Hinterlegung Wohnungsschlüssel wegen Urlaub, Abwesenheit
Verbot im Mietvertrag der Wohnung für Tausch des Schlosses, des Schließzylinders
Eine im Mietvertrag stehende Formularklausel, die es Mietern verbietet, das Türschloss bzw. den Schließzylinder zu tauschen, ist in der Regel unwirksam.
Redaktion
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