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Modernisierung - Einbau Aufzug - Einkommen gering - Mieterhöhung?

Der Einbau eines Aufzuges im Rahmen einer Modernisierung des Hauses kann zu einer heftigen Mieterhöhung für die betroffenen Mieter führen.

Einbau eines Aufzugs als Modernisierungsmaßnahme

Es folgt aus der Modernisierung nicht nur eine deutliche Mieterhöhung, sondern es kommt auch zu zusätzlichen Betriebskosten.
Betriebskostenabrechnung für Aufzug - welche Kosten sind zu zahlen? 

Modernisierung, Einbau eines Aufzugs - Wertverbesserung, die zu einer Mieterhöhung führt?

Zu prüfen ist, ob der Einbau eines Aufzugs für alle Mieter zu einer Mieterhöhung führt:
Modernisierung - Ist ein Aufzug immer eine Wertverbesserung? 

Modernisierung - geringes Einkommen - Mieterhöhung wegen Einbau eines Aufzugs verhindern

Bei niedrigem Einkommen des Mieters  kann ein Härtefall vorliegen, so dass die Mieterhöhung nicht oder nur zum Teil bezahlt werden muss.

Modernisierungsmieterhöhung wegen Einbau eines Aufzugs - ist die Mieterhöhung richtig?

Nach Abschluss der Arbeiten werden Sie eine Mieterhöhung erhalten, diese sollten Sie umgehend fachkundig prüfen lassen. 

Oft gibt es bei den Modernisierungs-Mieterhöhungserklärungen Fehler.

Eine sorgfältige Prüfung lohnt immer. Manchmal wird auch der Beginn der Mieterhöhung falsch angegeben.

Hinweis


Wird eine Modernisierungsmieterhöhung nicht bezahlt, und ist diese doch berechtigt, dann sind Mietrückstände aufgelaufen, die zur Gefahr einer Kündigung der Wohnung führen können. 

  • Auch wenn Ihrer Ansicht nach ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt, kann es sinnvoll sein, die Mieterhöhung erst einmal zu bezahlen, damit keine Mietrückstände entstehen, und die Gefahr einer Kündigung ausgeschlossen wird.
  • Wenn Sie die Mieterhöhung zahlen, sollten Sie dem Vermieter unbedingt einen Rückforderungsvorbehalt mitteilen. Dann können Sie die zu Unrecht gezahlte Miete zurückfordern, notfalls einklagen. Möglichst sollten Sie auch Belege dafür beschaffen, wer Ihnen für diese Zeit das Geld geborgt hat.

Deshalb ist eine frühzeitige fachkundige Beratung notwendig.

Härtefall durch Modernisierung - die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Mieterhöhung

Es gibt keine genauen Maßstäbe, wann eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vorliegt. 

Das Landgericht Berlin hat am 26.04.2016 entschieden, dass es jedenfalls unzumutbar ist, wenn dem Mieter / der Mieterin nach der Mieterhöhung weniger als das Existenzminimum bleibt. 


Redaktion


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