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Modernisierung - zu hohe künftige Miete - Härtegründe für Mieter
Üblicherweise kündigt der Vermieter eine bevorstehende Modernisierung und die daraus wahrscheinlich entstehende Mieterhöhung an.
Ist rechtzeitig der wirtschaftliche Härteeinwand erhoben worden, sind dem Vermieter persönliche wirtschaftliche Härtegründe mitgeteilt, dann kann eine Mieterhöhung nach der Modernisierung vielleicht teilweise oder sogar ganz abgewehrt werden.
- Ist schon aus der Modernisierungsankündigung zu ersehen, dass die Mieterhöhung wegen eines nicht ausreichenden Haushaltseinkommens nicht gezahlt werden kann, so muss innerhalb einer kurzen Frist der sogenannte Härteeinwand gegenüber dem Vermieter erhoben werden.
​​​​​​​Urteil: Modernisierung - Wenn Mieter die Mieterhöhung nicht zahlen können - Musterbrief zu finanzieller, wirtschaftlicher Härte
- Hat der Vermieter die Modernisierung gar nicht angekündigt, dann ist auch ein späterer Härteeinwand noch rechtzeitig.
- Persönliche Härtegründe können auch dazu führen, dass eine Modernisierung nicht geduldet werden muss:
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung?
Härteeinwand - Härtegründe, niedriges Einkommen mitgeteilt - gegen Mieterhöhung wehren
Wurde der wirtschaftliche Härteeinwand im Rahmen der Modernisierungsankündigung rechtzeitig erhoben, und kommt schließlich die Mieterhöhung, dann können Mieter diese Mieterhöhung als wirtschaftlich unzumutbar angreifen.
Sie sollten dafür dem Vermieter nochmals erklären, wie hoch Ihr aktuelles Einkommen ist, oder Bezug nehmen auf Ihr Schreiben, in dem Sie den Härteeinwand erhoben und mitgeteilt haben, dass Sie die verlangte Mieterhöhung nicht zahlen können.
- Spätestens jetzt müsen Sie dem Vermieter die Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben (auch für Haushaltsmitglieder) zur Verfügung stellen
- Für das anzusetzende Einkommen sind die Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen zu berücksichtigen.
- Alle Belastungen, z.B. Versicherungen zur Altersvorsorge sind abzuziehen.
- Wenn eine Einkommensminderung unmittelbar bevorsteht - z.B. der mitverdiendende Partner oder ein Kind, das eigenes Einkommen hat, zieht gerade aus; es steht der Renteneintritt unmittelbar bevor - können Sie dies vorbringen, es ist aber nicht klar, ob das berücksichtigt wird.
- Die künftige Miete, einschließlich der verlangten Mieterhöhung, einschließlich der ggf. erhöhten Umlagen, ist gegenüberzustellen.
Manchmal lassen sich Vermieter auch außergerichtlich überzeugen, dass die Mieterhöhung nicht in vollem Umfang verlangt wird. Aber verlieren Sie damit nicht zu viel Zeit:
Die Mieterhöhung ist erst einmal wirksam und muss (ggf. unter Rückforderungsvorbehalt bezahlt werden, wenn keine Mietrückstände eintreten sollen.Härteeinwand Modernisierungsmieterhöhung - Gericht kann die Erhöhung kürzen, ausschließen
Tritt der Fall ein, dass der Vermieter auf Ihren Härteeinwand nicht schriftlich auf einen Teil der Mieterhöhung oder ganz verzichtet, so sollten Sie sofort einen Rückforderungsvorbehalt erklären:
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt als Mieter erklären
- und sollten die Mieterhöhung unter Rückforderungsvorbehalt zahlen, damit keine Mietrückstände eintreten.
Modernisierung - Gericht entscheidet über eine vorliegende wirtschaftliche Härte beim Mieter
Sie sollten dann bereits gezahlte Mieterhöhungsbeträge vom Vermieter zurückverlangen, einklagen, und bezüglich der zulässigen und zukünftigen Mieten eine Feststellungsklage erheben. Lassen Sie sich dabei anwaltlich unterstützen.
- Das Gericht entscheidet dann, ob die Modernisierungsmieterhöhung nur teilweise oder auch gar nicht geschuldet ist.
Gericht entscheidet über Mieterhöhung wegen Modernisierung - Maßstab für Härteeinwand
Das Gesetz gibt keinen klaren Maßstab. Das heißt, im Streitfall entscheidet das zuständige Gericht weitgehend frei, ob es die Mieterhöhung ganz oder teilweise ablehnt oder nicht.
- Entgegen manchen Gerüchten gibt es keine klare Grenze, dass z.B. die Gesamtmiete 30 % oder
40 % des Einkommens nicht überschreiten dürfte.
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, z.B. ob mit einer Verbesserung (oder Verschlechterung) des Einkommens zu rechnen ist, ob Sie über ein hohes oder niedriges Einkommen verfügen.
Vielleicht ist es möglich, mit dem Vermieter zur Vermeidung von Streit und langwierigen Auseinandersetzungen eine Modernisierungsvereinbarung zu schließen, darin auch die Mieterhöhung zu begrenzen:
Modernisierungsvereinbarung für Mietwohnung mit Vermieter
Härteeinwand des Mieters gilt nicht für alle Modernisierungsmaßnahmen
Der Härteeinwand wird nicht berücksichtigt, soweit es
- um Modernisierungsmaßnahmen geht, die nur einen allgemein üblichen Zustand herbeiführen,
- um Modernisierungsmaßnahmen geht, die der Vermieter (z.B. wegen gesetzlicher oder behördlicher Auflagen) durchführen musste, z.B. Einbau von Rauchmeldern.
Redaktion
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