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Mieterhöhung auf Vergleichsmiete hat inhaltliche Anforderungen

Hat der Vermieter die Mieterhöhung geschickt und verlangt er die Zustimmung zur Mieterhöhung, dann hat der Vermieter nur dann einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn inhaltliche Anforderungen erfüllt sind. â€‹â€‹â€‹â€‹

Inhaltliche Anforderungen an die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Welche inhaltlichen Anforderungen an die Mieterhöhung (Mieterhöhungsverlangen) bestehen für Vermieter, was ist einzuhalten:

Vermieter hat die inhaltlichen Anforderungen für die Mieterhöhung nicht erfüllt

Wenn und soweit eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, so ist der Mieter nicht verpflichtet, dem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen,

Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen

Ein Mieterhöhungsverlangen muss auch einige formelle Anforderungen erfüllen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen

Mieterhöhungsverlangen - als Mieter zustimmen oder Urteil des Gerichts abwarten?

Erfüllt das Mieterhöhungsverlangen die formellen und inhaltlichen Anforderungen nicht, muss überlegt werden, wie Sie damit umgehen.

  • Ist die Jahressperrfrist nicht eingehalten worden, dann kann auf der Grundlage dieses Mieterhöhungsverlangens gar keine Verurteilung zu einer Mieterhöhung erfolgen.
  • Ist die Kappungsgrenze überschritten, oder ist die ortsübliche Vergleichsmiete zwar höher als die bisherige, aber nicht so hoch wie vom Vermieter verlangt, dann wird das Amtsgericht die Mietpartei zur Zustimmung zu einer entsprechend geringeren Mieterhöhung verurteilen
    Zustimmungsklage - Gericht entscheidet über Zustimmung 
    Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung - Frist Nachzahlung 

Sorgfältige Prüfung der Mieterhöhung

Sind Sie der Ansicht sind, dass die verlangte Mieterhöhung nicht gerechtfertigt ist, nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat für die Prüfung in Anspruch!

Die Mieterhöhung des Vermieters enthält keinen Drittmittelabzug

Ebenso wird bei einem zu geringen oder ganz unterlassenen Drittmittelabzug dieser dann vom Gericht berücksichtigt und von der ortsüblichen Miete abgezogen, wodurch sich der Mieterhöhungsspielraum für Vermieter verringert. 

(Manche Gerichte sehen im Unterlassen jeder Angabe zu Drittmitteln als Verstoß gegen die formellen Anforderungen an die Mieterhöhung.
Deswegen kann das Mieterhöhungsverlangen unwirksam sein - der Vermieter kann aber ein neues Mieterhöhungsverlangen auf den Weg bringen.)



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