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Mieterhöhungsverlangen Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen
Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung,
wenn außer den formellen Anforderungen (Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen) auch inhaltliche Anforderungen erfüllt sind:
- Jahressperrfrist (Wartefrist): Die Miete muss ein Jahr unverändert gewesen sein:
Wartefrist für Mieterhöhungen auf ortsübliche Vergleichsmiete - Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 %,
in Gebieten mit besonderem Wohnbedarf darf sie innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 % erhöht werden: Mieterhöhung - Kappungsgrenze bei angespanntem Wohnungsmarkt - Mieterhöhungsspielraum
Die ortsübliche Miete muss höher sein als die derzeit gezahlte Miete:
Vergleichsmietenerhöhung - was muss der Vermieter beachten? - Drittmittelabzug: Finanzierungsbeiträge der Mietpartei oder öffentliche Mittel müssen abgezogen werden:
Vergleichsmietenerhöhung - Anrechnen von Drittmittel, Fördermittel
Wenn und soweit eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, ist der Mieter nicht verpflichtet, dem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen, das Amtsgericht darf also auch nicht zur Zustimmung verurteilen.
Allerdings kann der Vermieter dazu auch noch während des Prozesses über eine von ihm eingereichte Zustimmungsklage fehlende Informationen nachtragen:
Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Mieterhöhungsverlangen - zustimmen oder Gerichtsentscheidung abwarten?
- Ist die Jahressperrfrist nicht eingehalten worden, dann kann auf der Grundlage dieses Mieterhöhungsverlangens gar keine Verurteilung erfolgen.
- Ist die Kappungsgrenze überschritten, oder ist die ortsübliche Vergleichsmiete zwar höher als die bisherige, aber nicht so hoch wie vom Vermieter verlangt, dann wird das Amtsgericht die Mietpartei zur Zustimmung zu einer entsprechend geringeren Mieterhöhung verurteilen:
Zustimmungsklage - Gericht entscheidet über Zustimmung
Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung - Frist Nachzahlung
Ebenso wird bei einem zu geringen oder ganz unterlassenen Drittmittelabzug dieser dann vom Gericht berücksichtigt und von der ortsüblichen Miete abgezogen, wodurch sich der Mieterhöhungsspielraum verringert.
(Das Unterlassen jeder Angabe zu Drittmitteln kann ein Verstoß gegen die formellen Anforderungen sein und damit das Mieterhöhungsverlangen unheilbar unwirksam machen).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die verlangte Mieterhöhung vielleicht nicht gerechtfertigt ist, nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch!
- Sie haben eine gesetzliche Überlegungsfrist, aber an deren Ende sollte klar sein, ob Sie der Mieterhöhung zustimmen wollen oder nicht:
Mieterhöhung zustimmen, Überlegungsfrist - wie viel Zeit für Mieter? - Vielleicht empfiehlt sich auch eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung:
Teilzustimmung zur Mieterhöhung - Vergleichsmietenerhöhung
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