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Störung Warmwasserversorgung der Mietwohnung - Mietminderung
Ist die Warmwasserversorgung nicht ausreichend, dann kann eine Mietminderung in Betracht kommen.
Wurde die Wohnung mit Warmwasserbereitung vermietet, dann muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass ordentlich und ausreichend Warmwasser zur Verfügung steht.
Warmwasserversorgung der Mietwohnung - wie muss sie sein?
Es gibt technische Regeln, wie heiß Warmwasser sein muss, und wie schnell es zur Verfügung stehen muss.
Warmwasser in der Mietwohnung - In welcher Zeit muss es bereit stehen?
Urteil: Warmwasser Mietwohnung - es dauert zu lange, bis es fließt
Mietminderung wegen gestörter Warmwasserversorgung
Ist die Warmwasserversorgung gestört, kommt also nicht ausreichend heißes Wasser, oder dauert es deutlich zu lange, dann kann auch eine Mietminderung in Betracht kommen.
Kein Warmwasser Mietwohnung - Störung, Ausfall ist ein Mangel
Störung, Ausfall der Warmwasserversorgung - wie hoch kann die Mietminderung sein?
Bei geringen Abweichungen von den Normwerten wird möglicherweise gar keine Mietminderung gewährt.
Wird der Mangel aber (im Streitfall: vom zuständigen Gericht) als erheblich angesehen, dann wird dennoch keine hohe Mietminderung gewährt werden.
In Einzelfällen waren dies z.B. 5 % der Bruttowarmmiete.
Kein Warmwasser - Ausfall als Mangel der Mietwohnung, Zumutbarkeit
Wenn Sie irgendwelche Ansprüche wegen der Warmwasserversorgung durchsetzen wollen, müssen Sie jedenfalls den Mangel (nachweisbar!) dem Vermieter melden.
Mangel anzeigen - Mietminderung und Ansprüche geltend machen
- Statt direkt eine Mietminderung durchzuführen, sollten Sie die Mietzahlung ab sofort unter unter Vorbehalt stellen, später dann die Mietminderungsansprüche durchsetzen.
Redaktion
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