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Faktischer Mietvertrag - Mietvertrag entsteht durch Duldung
Haben Vermieter und Mieter keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, und auch nicht mündlich ausdrücklich vereinbart , dass ein Mietvertrag bestehen soll, so kann es ausnahmsweise dennoch zu einem bestehenden Mietvertrag durch Duldung kommen.
- Man bezeichnet dies als faktischen Mietvertrag
Ein Mietvertrag kann durch Duldung entstehen - Verhalten des Vermieters und des Mieters
Beispiel:
Wenn dem Vermieter bekannt ist, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Wohnung benutzt, und der Vermieter nimmt wissentlich dafür Zahlungen (Miete) entgegen, dann kann dieses tatsächliche Verhalten so zu verstehen sein, dass eine Vermietung / Anmietung beiderseits gewollt ist.
- In diesem Falle spricht man von einem faktischen Vertrag.
​​​​​​​- Wenn er feststeht oder wenn der faktische Mietvertrag bewiesen werden kann, ist er wirksam.
Nicht immer begründet eine Zahlung einen faktischen Mietvertrag, es kann auch eine andere Leistung sein:
Statt Miete zahlen - Hilfe im Haushalt des Vermieters, andere Leistung
Faktischer Mietvertrag - sorgfältige rechtliche Prüfung der Umstände des Vertragsverhältnisses
Es muss geprüft werden, ob das, was Sie als Anhaltspunkte für ein faktisches Vertragsverhältnis ansehen, wirklich diese Schlussfolgerung tragen kann, und andererseits, ob ggf. ein mündlicher Mietvertrag für den Fall des Falles beweisbar ist.
Faktischer Mietvertrag für Wohnung - es gelten die gesetzlichen Reglungen
- Handelt es sich um einen faktischen Mietvertrag, dann sind abweichende Regelungen nicht vereinbart worden. In einem solchen Falle gilt nur das, was im Gesetz steht - z.B. für Schönheitsreparaturen wäre dann der Vermieter zuständig.
Bevor Sie sich auf den Standpunkt stellen, bei Ihrem Mietverhältnis handelt es sich um einem faktischen Mietvertrag, sollten Sie unbedingt fachlichen Rat in Anspruch nehmen und auch prüfen, ob ggf. ein mündlicher Mietvertrag über die Wohnung zustandgekommen ist, bewiesen werden kann.
Durch Duldung zustande gekommener Mietvertrag für Wohnung, Haus ist nicht beweisbar
Haben Sie keinen schriftlichen und keinen mündlichen Mietvertrag, und scheitert Ihr Vorstoß, ein faktisches Mietverhältnis zu begründen, dann werden Sie als unrechtmäßiger Besitzer angesehen, genießen keinen Kündigungsschutz und schulden möglicherweise dem Eigentümer / Vermieter Nutzungsentschädigung.
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