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Zeitmietvertrag - Modernisierung der Wohnung als Grund für Befristung

Ein Mietvertrag für Wohnraum kann befristet werden, wenn nach Ablauf der Befristung eine Modernisierung vorgesehen ist. Die Modernisierungsmaßnahmen müssen aber einigermaßen genau festgelegt werden.

Befristeter Vertrag, Zeitmietvertrag

  • Der befristete Wohnraum-Mietvertrag ist eine Ausnahme. Der Vermieter muss also besonders triftige Gründe haben und diese auch angeben, damit eine Befristung des Mietvertrags zulässig ist, § 575 BGB.
  • Ein Zeitmietvertrag wegen bevorstehender Modernisierung soll nur dann möglich sein, wenn eine so wesentliche Modernisierung (oder Instandsetzung) erfolgen soll, dass durch die Fortdauer des Mietvertrages diese Maßnahmen erheblich erschwert würden.

Ausführung einer Modernisierung der Wohnung als Grund für die Befristung des Mietvertrags

Die beabsichtigten Maßnahmen müssen bereits beim Vertragsabschluss so genau beschrieben sein, dass sich einschätzen lässt, ob diese überhaupt eine Befristung rechtfertigen. 

Es ist durchaus möglich, dass ein einfacher Satz im Mietvertrag:
"Nach Ablauf des Zeitmietvertrags wird der Vermieter umfangreiche Baumaßnahmen durchführen"
nicht als Grund für die Befristung eines Mietvertrags ausreichend ist.

Angabe im Mietvertrag zur Modernisierung zu allgemein

Befristeter Mietvertrag, auch bei Duldungspflicht der Mieter für Modernisierung?

Renommierte Juristen sagen, dass ein Grund für eine Befristung dann nicht vorliegt, wenn der Mieter die Modernisierung ohne weiteres dulden müsste, und in der Wohnung auch - wenn auch eingeschränkt - weiter gewohnt werden könnte. Lassen Sie sich in einer solchen Situation eingehend anwaltlich beraten


Redaktion


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