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Zeitmietvertrag wegen Umbau, Modernisierung der Mietwohnung
Ein Zeitmietvertrag kann befristet für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung erheblich umbauen, umfangreich instandsetzen oder modernisieren will:
Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag
Umfangreiche Baumaßnahmen als Grund für Zeitmietvertrag der Mietwohnung
- Als erhebliche Umbauarbeiten kommen vor allem Modernisierungsmaßnahmen in Betracht, aber auch z.B. die Zusammenlegung zweier kleiner Wohnungen im Gebäude zu einer größeren Wohnung.
- Eine umfangreiche Instandsetzung kann z.B. die Bearbeitung morscher Holzdecken eines Altbaus sein.
Stehen solche Maßnahmen in absehbarer Zeit bevor, dann kann der Vermieter für die Zwischenzeit, bis zum Beginn der Baumaßnahmen einen befristeten Mietvertrag abschließen.
Auch ein gemehmigter Abriss des Hauses und der Mietwohnungen kann ein Grund für die Befristung sein.
Die Wirksamkeit der Befristung hängt auch davon ab, dass das geplante Vorhaben des Vermieters zulässig ist. Darunter versteht man, dass die Maßnahme nach den ggf. einschlägigen behördlichen Vorschriften genehmigungsfähig und frei von etwaigen privaten Rechten Dritter ist.
Die Befristung ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Grund der Befristung bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich mitteilt, z.B. im Mietvertrag.
- Die Befristung ist nur wirksam, wenn der geplante Umbau oder die geplante Instandsetzung durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde.
- Hierfür ist eine außergewöhnliche Belastung des Mieters oder des Vermieters erforderlich.
Beispiel: Bei einer Modernisierung oder Instandsetzung ist wegen des Umfanges der Arbeiten die Unterbringung des Mieters im Hotel auf Kosten des Vermieters notwendig.
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