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Mitbewohner - Einzug in Mietwohnung ohne Erlaubnis - Genehmigung
Als Mieter einer Wohnung können Sie berechtigt sein, andere Personen ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung einziehen zu lassen, und zwar auch dauerhaft.
Einzug von Mitbewohnern in Mietwohnung - Wer darf ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen?
Das ist mietrechtlich geregelt und gilt insbesondere für:
- Ehegatte (Ehefrau / Ehemann, eingetragener Lebenspartner)
Nicht ohne weiteres - aber in der Regel gestattet - Lebensgefährte bzw. Lebensgefährtin, also Freund, Freundin:
- Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren
- Familienangehörige (nicht alle!):
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen? - Haushaltsangehörige:
Haushaltsangehörige - was versteht man im Mietrecht darunter?
Diese Personen können übrigens auch besondere Rechte haben, im Falle des Todes eines Mieters den Mietvertrag fortzusetzen:
Todesfall - In den Mietvertrag eintreten, gemeinsamer Haushalt.
Dies kann teilweise noch vor den (sonstigen) Erben des Mieters möglich sein:
Todesfall - in den Mietvertrag eintreten
Einziehende Personen als Mitbewohner - Genehmigung des Vermieters erforderlich?
Soll jemand anderes, also kein nächster Familienangehöriger, als Mitbewohner dauerhaft einziehen, so ist in der Regel eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich:
Mitbewohner ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen lassen
Ausnahmen:
In manchen Fällen kann Anspruch auf eine Erlaubnis vom Vermieter bestehen:
Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung
Hausangestellte in die Mietwohnung aufnehmen, wohnen lassen
Beabsichtigte Untervermietung von Teilen der Mietwohnung - Erlaubnis ist erforderlich
- Bei einer Untervermietung muss zuvor grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters vorliegen, die dieser bei Vorliegen eines berechtigten Interesses seines Mieters selten verweigern kann:
Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter einholen, bekommen
Häufig wechselnder Besuch kann auf eine unerlaubte Untervermietung hindeuten
Etwas ganz anderes ist das zeitweilige Aufnehmen von Besuchern - Mieter dürfen Besuch haben, aber nicht länger als max. 6-8 Wochen:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
- Zu beachten:
Häufiger Besuch (z.B in kurzen aufeinanderfolgenden Zeitabständen) über längere Zeit, kann für einen Vermieter ein Hinweis auf eine unerlaubte Untervermietung (zu beachten: Nicht erlaubte Vermietung an Touristen) sein! - Der Vermieter darf in solchen Fällen von seinem Mieter Auskunft zu den näheren Umständen verlangen.
Lesetipps zum Thema
Untermieter - Darf ich jemanden einfach einziehen lassen?
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag
Familienangehörige in Wohnung aufnehmen - Vermieter informieren?
Vermieterbescheinigung für Untermieter ausstellen - Wohnsitz anmelden
Vermieterbescheinigung Meldebehörde - Familienangehörige, Partner
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