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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Ausschluss der Modernisierung im Mietvertrag - keine Duldung
Es ist möglich, dass in Mietverträgen für Wohnungen vereinbart wurde, dass Modernisierungen nur mit Zustimmung des Mieters vorgenommen werden dürfen.
Mietvertragliche Vereinbarung - Ausschluss der Modernisierung
In solchen Fällen ist die Modernisierung vertraglich ausgeschlossen, es besteht auch keine Duldungspflicht.
Es ist dann vertraglich festgelegt, dass Modernisierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der Mieter ausgeführt werden dürfen. Und zwar ist die freiwillige Zustimmung erforderlich, auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter steht.
Das heißt der Vermieter kann bei dieser Vertragslage auch nicht durch eine Duldungsklage versuchen, die Zustimmung durch ein Gerichtsurteil ersetzen zu lassen.
Ausschluss einer Modernisierung im Mietvertrag - neuer Eigentümer, Vermieter daran gebunden
Auch der Käufer einer Immobilie ist an die schriftliche Vereinbarung gebunden, da der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer übergeht.
Modernisierungsmaßnahmen sind nicht möglich, wenn diese vertraglich ausgeschlossen sind
Ein solche Vereinbarung kann sich auch aus einer späteren vertragsändernden Modernisierungsvereinbarung ergeben, etwa dahingehend, dass eine weitere Modernisierung ausgeschlossen ist.
Behörde macht Auflage zur Modernisierung - Ausschluss der Modernisierung nicht bindend
- Nicht abwendbar durch solche Vereinbarungen sind etwaige Auflagen von Behörden, z.B. notwendige Sicherheitsanforderungen oder auch die Durchführung energetischer Maßnahmen:
Behörde oder Gesetzgeber verlangt Modernisierung vom Vermieter
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