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Modernisierungskosten - unwirtschaftliches Handeln des Vermieters

Der Vermieter, der eine Modernisierung ankündigt, darf selbst nicht grob unwirtschaftlich handeln, darf z.B. keine überteuerten Firmen beschäftigen oder überflüssige Arbeiten durchführen lassen.

Teure Modernisierung - Nachweis eines unwirtschaftliches Handeln des Vermieters 

Es ist ziemlich schwierig, nachzuweisen, dass Leistungen überteuert sind.

  • Der Vermieter muss nicht die billigste Firma beauftragen.
  • Sie sollten bei Zweifeln unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, wenn Sie Anhaltspunkte haben, z.B. der Vermieter eigene Firmen mit Modernsierungsarbeiten beauftragt hat.

Modernisierungskosten - Überprüfung eines unwirtschaftlichen Handelns

Hierzu sollten Sie die Modernisierungsankündigung und die spätere Modernisierungsmieterhöhung mit Hilfe von Fachleuten überprüfen:
Modernisierungsmieterhöhung - gilt Grundsatz der Wirtschaftlichkeit? 

Nach der Modernisierung kann die Miete nicht mehr gezahlt werden

Die andere Frage ist die, ob die Modernisierung für Sie wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ob Sie also z.B. bei einer Wärmedämmung des Hauses und einer Mieterhöhung dafür von € 50,00 monatlich auch später Heizkosten von € 50,00 monatlich oder wenigstens einen Teil davon einsparen.

  • Darauf kommt es nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht an, das spielt überhaupt keine Rolle.

Modernisierungskosten - Ausfürhung der Modernisierung durch Firma des Vermieters

Der Vermieter kann für die Ausführung der Modernisierung auch eigene Firmen oder Firmen, mit denen er eng verbunden ist, einsetzen.

Kommt es dabei aber zu weit überhöhten Preisen, dann kann es dazu kommen, dass die ganze Mieterhöhungserklärung als sittenwidrig und nichtig angesehen wird:

Urteil: Kollusives Zusammenwirken von Vermieter und Baufirma



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