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Modernisierung - gesetzliche, behördliche Auflagen für Vermieter
Wenn gesetzliche Verpflichtungen, Auflagen für bestehende Wohnräume geändert werden, muss der Vermieter eine entsprechende Modernisierung durchführen, und der Mieter muss das dulden.
Geänderte Sicherheitsanforderungen können so wichtig sein, dass der Gesetzgeber vom Vermieter verlangt, bestehende Wohnungen oder Wohnhäuser entsprechend zu verändern.
Ebenso kann der Gesetzgeber verlangen, dass bestehende Wohngebäude an schärfere Umweltgesetze angepasst werden.
Man spricht dann von Anforderungen, die "der Vermieter nicht zu vertreten hat", das heißt, es hängt nicht von dem Willen des Vermieters ab, ob die Modernisierung verlangt wird.
Modernisierung dulden - Vermieter setzt gesetzliche oder behördliche Verpflichtung um
Der Vermieter als Ihr Vertragspartner verlangt, dass Sie diese Maßnahmen dulden, aber der Vermieter selbst kann rechtlich betrachtet nichts dafür, er kommt nur einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung nach.
Sie als Mieterin oder Mieter müssen solche Modernisierungen dulden, dennoch muss der Vermieter die Maßnahmen ankündigen:
Modernisierung wegen gesetzlicher Bestimmungen - Ankündigung
Unklar kann die Lage dann sein, wenn zwar der Gesetzgeber Verbesserungen wünscht, aber nicht strikt die Modernisierung anordnet, sondern nur verlangt, dass der Vermieter bei Gelegenheit - z.B. wenn er selbst sich entscheidet, andere Arbeiten auszuführen - die Modernisierung mit ausführen soll.
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