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Schönheitsreparaturen - Renovierungsfristen im Mietvertrag
Es gibt keine verbindlichen Renovierungsfristen, aber es gibt Erfahrungswerte, wie oft eine Renovierung sinnvoll ist.
- Die Vereinbarung von starren Renovierungsfristen im Mietvertrag ist unwirksam!
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag prüfen!
Zeitabstände Schönheitsreparaturen - wie stark ist die Nutzung von Zimmern, der Wohnung?
Dabei hängt der Renovierungsbedarf auch davon ab, wie intensiv die Räume genutzt werden, z.B.:
- Wenn Ihre Katze die Wände bearbeitet, auch durch Hundehaltung, oder wenn Sie Raucher sind, kann eine Renovierung früher erforderlich sein;
- wenn Sie durch Ihre Art der Nutzung und Ihre Lebensgewohnheiten eher schonend mit der Wohnung umgehen, kann der Zustand der Wohnung deutlich länger ansehnlich bleiben.
Übliche Zeitabstände für eine Renovierung, Ausführung von Schönheitsreparaturen
In älteren Mietverträgen können z.B. folgende (unverbindliche) Zeitabstände für eine Renovierung stehen:
- bei Küche und Bad: alle 3 Jahre
- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 5 Jahre
- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 7 Jahre
- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 Jahre
Schönheitsreparaturen - Empfohlene Renovierungsfristen in jüngeren Mietverträgen
- bei Küche und Bad: alle 5 Jahre
- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 8 Jahre
- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 10 Jahre
- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 bis 10 Jahre
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