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Schönheitsreparaturen in Wohnung - übliche Renovierungsfristen 

Es gibt keine verbindlichen Renovierungsfristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung, aber es gibt Erfahrungswerte, wie oft, in welchen Zeitabständen eine Renovierung sinnvoll ist.

Zeitabstände Schönheitsreparaturen - wie stark ist die Nutzung von Zimmern, der Wohnung?

Dabei hängt der Renovierungsbedarf auch davon ab, wie intensiv die Räume genutzt werden, z.B.: 

  • Wenn Ihre Katze die Wände "bearbeitet", auch durch Hundehaltung, oder wenn Sie Raucher sind, kann eine Renovierung früher erforderlich sein; 
  • wenn Sie durch Ihre Art der Nutzung und Ihre Lebensgewohnheiten eher schonend mit der Wohnung umgehen, kann der Zustand der Wohnung deutlich länger ansehnlich bleiben.
Hinweis


Allgemeine Angaben  über Renovierungsfristen

Eine ansonsten wirksame Vereinbarung über Schönheitsreparaturpflicht der Mieter bleibt wirksam, wenn Renovierungsfristen nur als allgemeiner Anhaltspunkt angegeben sind:
z.B. " Renovierungen sind im Allgemeinen in folgendem Turnus sinnvoll: ..."

Unverbindliche Zeitabstände für eine Renovierung, Ausführung von Schönheitsreparaturen

In älteren Mietverträgen können z.B. folgende (unverbindliche) Zeitabstände für eine Renovierung stehen:

- bei Küche und Bad: alle 3 Jahre

- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 5 Jahre

- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 7 Jahre

- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 Jahre

Schönheitsreparaturen - Unverbindliche Renovierungsfristen in jüngeren Mietverträgen

- bei Küche und Bad: alle 5 Jahre

- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 8 Jahre

- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 10 Jahre

- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 bis 10 Jahre

  • Es kommt immer darauf an, wie stark die Räume tatsächlich abgenutzt sind.


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