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Schönheitsreparaturen Mietwohnung - gibt es Renovierungsfristen? 

Verbindliche Renovierungsfristen im Mietvertrag der Wohnung für die Ausführung der Schönheitsreparaturen führen dazu, dass die Vereinbarung zur Durchführung unwirksam ist, von Mietern in solchen Fällen keine Schönheitsreparaturen auszuführen sind.

Im Mietvertrag stehen Renovierungsfristen, sind diese für Mieter verbindlich?

Die Vereinbarung von starren Renovierungsfristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung ist unwirksam!

  • Sind die im Mietvertrag stehenden Renovierungsfristen als verbindlich einzustufen, dann ist dadurch die Klausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen ungültig - es gibt für Mieter keine verbindlichen Renovierungsfristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung.
  • Der Vermieter ist in einem solchen Fall für die Ausführung der Schönheitsreparaturen zuständig, der Mieter ist nicht verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
    Fristen für Ausführung der Schönheitsreparaturen - wirksam? 

Mieter sollten immer die im Mietvertrag stehende Regelung zu den Schönheitsreparaturen fachlich prüfen lassen:

Zeitabstände für eine Renovierung, für die Ausführung von Schönheitsreparaturen

In älteren Mietverträgen stehen z.B. öfter folgende Zeitabstände für eine Renovierung:

- bei Küche und Bad: alle 3 Jahre,

- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 5 Jahre,

- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 7 Jahre,

- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 Jahre.

  • Für die Wirksamkeit der Regelung zu den Schönheitsreparaturen muss es sich um eine unverbindliche Fristenregelung handeln.

Allgemeine Angaben Ã¼ber Renovierungsfristen der Wohnung im Mietvertrag

Es gibt Erfahrungswerte, in welchen Zeitabständen eine Renovierung, die Ausführung von Schönheitsreparaturen sinnvoll ist.

  • Eine Vereinbarung im Mietvertrag über die Schönheitsreparaturpflicht der Mieter kann wirksam sein, wenn die angegebenen Renovierungsfristen nur als allgemeiner Anhaltspunkt zu verstehen sind.

Schönheitsreparaturen - unverbindliche Renovierungsfristen in jüngeren Mietverträgen

Aus dem Mietvertrag muss klar hervorgehen, dass dort angegebene Renovierungsfristen für Mieter nicht verbindlich sind.

Eine Klausel mit unverbindlichen Fristen kann z.B. so lauten:

" Renovierungen sind im Allgemeinen in folgendem Turnus sinnvoll: 

- bei Küche und Bad: alle 5 Jahre

- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 8 Jahre

- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 10 Jahre

- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 bis 10 Jahre."

  • Es kommt immer darauf an, wie stark die Räume tatsächlich abgenutzt sind, daher können für Schönheitsreparaturen übliche unverbindlich genannte Fristen länger, aber auch kürzer sein.

Mieter soll während des laufenden Mietvertrags die Wohnung renovieren

Was gilt, wenn der Vermieter vom Mieter während eines laufenden Mietvertrags verlangt, dass Schönheitsreparaturen, eine Renovierung ausgeführt werden soll?
Renovierung der Mietwohnung während der Mietzeit.

Zeitabstände Schönheitsreparaturen - wie stark ist die Nutzung von Zimmern der Wohnung?

Auch bei einer wirksam vereinbarten Schönheitsreparaturklausel gilt:
Schönheitsreparaturen müssen Mieter nur durchführen, wenn der Zustand der Wohnräume dies erfordert.
Mietvertragsende - sind die Schönheitsreparaturen auszuführen? 

Der Renovierungsbedarf hängt immer davon ab, wie intensiv die Räume der Wohnung genutzt werden, z.B.: 

Gehen Mieter durch die Art der Nutzung schonend mit der Wohnung um, so kann der Zustand der Wohnung deutlich länger ansehnlich bleiben - die allgemein als sinnvoll geltenden Renovierungsfristen können sich dadurch sogar verlängern.
Wohnungsrückgabe, Renovierung für Auszug - Zustand der Wohnung.



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