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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Schönheitsreparaturen in Wohnung - übliche Renovierungsfristen
Es gibt keine verbindlichen Renovierungsfristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung, aber es gibt Erfahrungswerte, wie oft, in welchen Zeitabständen eine Renovierung sinnvoll ist.
Zeitabstände Schönheitsreparaturen - wie stark ist die Nutzung von Zimmern, der Wohnung?
Dabei hängt der Renovierungsbedarf auch davon ab, wie intensiv die Räume genutzt werden, z.B.:
- Wenn Ihre Katze die Wände "bearbeitet", auch durch Hundehaltung, oder wenn Sie Raucher sind, kann eine Renovierung früher erforderlich sein;
- wenn Sie durch Ihre Art der Nutzung und Ihre Lebensgewohnheiten eher schonend mit der Wohnung umgehen, kann der Zustand der Wohnung deutlich länger ansehnlich bleiben.
- Die Vereinbarung von starren Renovierungsfristen im Mietvertrag ist unwirksam!
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag prüfen!
Allgemeine Angaben über Renovierungsfristen
Eine ansonsten wirksame Vereinbarung über Schönheitsreparaturpflicht der Mieter bleibt wirksam, wenn Renovierungsfristen nur als allgemeiner Anhaltspunkt angegeben sind:
z.B. " Renovierungen sind im Allgemeinen in folgendem Turnus sinnvoll: ..."
Unverbindliche Zeitabstände für eine Renovierung, Ausführung von Schönheitsreparaturen
In älteren Mietverträgen können z.B. folgende (unverbindliche) Zeitabstände für eine Renovierung stehen:
- bei Küche und Bad: alle 3 Jahre
- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 5 Jahre
- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 7 Jahre
- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 Jahre
Schönheitsreparaturen - Unverbindliche Renovierungsfristen in jüngeren Mietverträgen
- bei Küche und Bad: alle 5 Jahre
- bei Wohnräumen, Schlafräumen, Flur usw. alle 8 Jahre
- bei Nebenräumen, wie Abstellkammern, Speisekammern usw. alle 10 Jahre
- für Lackierarbeiten an Fenstern und Türen alle 5 bis 10 Jahre
- Es kommt immer darauf an, wie stark die Räume tatsächlich abgenutzt sind.
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