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Ausführung Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Mieter
Am Ende des Mietvertrags können Mieter meist nicht einfach aus der Wohnung ausziehen, die Wohnung ist geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben. Zum vertragsgemäßen Zustand gehört eventuell die Ausführung der Schönheitsreparaturen - dies ist zu prüfen.
Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen nicht immer wirksam - Regelung im Mietvertrag prüfen
Bevor Mieter Schönheitsreparaturen durchführen, ist fachlich zu prüfen, ob die im Mietvertrag getroffene Regelung zur Ausführung wirksam ist - viele Klauseln sind unwirksam:
Ende Mietvertrag, Schönheitsreparaturen - muss renoviert werden?
- Die Unwirksamkeit kann dazu führen, dass keine Arbeiten auszuführen sind.
Wurde bei Mietvertragsbeginn eine nicht vollständig renovierte Wohnung übergeben, und wurde dafür auch keine angemessene Ausgleichszahlung oder anderweitige Entschädigung vom Vermieter gewährt, dann müssen Mieter die Wohnung nicht renovieren.
BGH: Keine Renovierungspflicht nach Einzug in unrenovierte Wohnung
Klausel zur Übernahme der Schönheitsreparaturen ist wirksam vereinbart
Bei einer wirksam vereinbarten Klausel zur Übernahme der Schönheitsreparaturen gehört die ordnungsgemäße Ausführung der Schönheitsreparaturen zur Wohnungsrückgabe dazu:
Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende
- Sind Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen, dann müssen diese spätestens für die Wohnungsrückgabe fachgerecht vorgenommen werden, bzw. vogenommen sein
- - soweit das nach dem Zustand der Wohnung erforderlich ist.
Zur Abstimmung von durchzuführenden Arbeiten kann es hilfreich sein, wenn mit dem Vermieter vor der Wohnungsrückgabe eine sogenannte Vorabnahme durchgeführt wird.
Keine, fehlerhafte Schönheitsreparaturen - Nachfrist zur Ausführung der Arbeiten für Mieter
Sind Schönheitsreparaturen nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, so muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit geben, seiner Verpflichtung nachzukommen und eine angemessene Nachfrist zur Ausführung, Nachbesserung zu setzen.
Der Vermieter muss auch mitteilen, welche Schönheitsreparaturen im Einzelnen durchzuführen sind, damit dem Mieter die auszuführenden Arbeiten bekannt sind und er sie durchführen (lassen) kann.
Werden bis zum Ablauf einer angemessenen Frist die Renovierungsarbeiten nicht durchgeführt, so gerät der Mieter in Verzug.
- Der Vermieter kann dann Schadenersatz fordern, wenn mit der Setzung der Nachfrist vom Vermieter mitgeteilt wurde, dass die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter nach Verstreichen der Frist abgelehnt wird.
Nachfrist für Ausführung von Schönheitsreparaturen - Nutzungsentschädigung für Vermieter
Vermieter können für die Mietern zur Verfügung gestellte Nachfrist eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn in dieser Zeit die Wohnung dem Vermieter für eine Weitervermietung nicht zur Verfügung steht.
Zu kurze oder keine Nachfrist für die Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung
Wird dem Mieter keine „angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung“ für die Ausführung gewährt, dann können Forderungen des Vermieters wegen einer unterlassenen oder fehlerhaften Renovierung untergehen, der Vermieter kann solche nicht durchsetzen.
- Hat der Vermieter dem Mieter keine ausreichende Gelegenheit zur Ausführung gewährt, und zieht der Vermieter einfach die Kosten für Schönheitsreparaturen von der Kaution ab, so besteht die Möglichkeit, diese Kosten zurückzufordern.
- Stellt der Vermieter Renovierungskosten in Rechnung, so kann es wegen einer zu kurzen Nachfrist sein, dass der Vermieter seine Forderung nicht durchsetzen kann.
Zur Klärung bzw. zur Abwehr einer solchen Forderung, bzw. zur Rückforderung einbehaltener Renovierungskosten von der Kaution, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen - es kommt in diesen Fällen sehr auf die Einzelheiten an.
Achtung:
- Handelt es sich aber um die Beseitigung von vom Mieter verursachten Schäden in der Wohnung, dann muss der Vermieter keine Nachfrist für die Beseitigung gewähren.
Der Vermieter kann gleich Schadenersatz fordern:
Schäden in Wohnung durch Mieter - Vermieter muss keine Frist setzen
Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter keine Nachfrist für Schönheitsreparaturen setzen muss
Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam.
Ausnahme:
Wenn es sich um eine „Individualvereinbarung“ handeln sollte.
- An solche Vereinbarungen werden sehr hohe Anforderungen gestellt, so dass die Wirksamkeit nur ganz selten möglich ist.
Redaktion
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