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Rückgabe der Mietwohnung - Beseitigung, Reparatur eines Schadens
Manchmal hat eine Mietwohnung Beschädigungen und im Zuge der Rückgabe stellt sich dann die Frage, soll ich als Mieter den von mir verursachten Schaden beheben, eine Reparatur in Auftrag geben?
Ein Schaden entsteht leicht, wenn unsorgfältig mit Bestandteilen der Wohnung umgegangen wurde.
Mieter hat Schaden verursacht - Vermieter muss sich um die Reparatur, Behebung kümmern
Mieter sollten es immer vermeiden, selbst einen Schaden zu reparieren, da es leicht dazu kommen kann, dass der Vermieter mit einer vom Mieter ausgeführten Reparatur nicht einverstanden ist (Art und Qualität der Schadensbeseitigung). Es können dadurch zusätzliche Kosten für Mieter entstehen.
Mieter haben ein von ihnen beschädigtes Waschbecken erneuert - der Vermieter kann beweisen, dass das ehemals vorhandene von hoher Qualität war, das neue aber nicht:
Mieter beschädigt Waschbecken - Schadenersatz
- Es kann auch zu Problemen mit Garantie- und Gewährleistungsansprüchen kommen, wenn man als Mieter eine Reparatur beauftragt hat, diese nicht ordentlich ausgeführt wurde - als Auftraggeber muss man sich dann selbst kümmern.
Bei einer Schadensbeseitigung müssen Mieter in der Regel nicht die gesamten Kosten für die Erneuerung einer Sache tragen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Melden Sie einen Schaden, für den Sie zum Schadenersatz herangezogen werden sollen, Ihrer Haftpflichtversicherung.
Eine Regulierung ist bei Einschluss von Mietsachschäden möglich.
Der Vermieter ist immer zuständig für eine Schadensbeseitigung in der Mietwohnung
Es ist immer die Aufgabe des Vermieters, sich um eine Schadensbeseitigung zu kümmern, einen Schaden zu beheben, gleichgültig wer oder durch was der Schaden verursacht wurde.
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
- Klären Sie die Behebung eines Schadens im Zuge der bevorstehenden Wohnungsrückgabe rechtzeitig mit dem Vermieter, ggf. auch durch eine Rechtsberatung ab, wenn Ihnen die Forderung wegen eines Schadenersatzes zweifelhaft erscheint.
Schaden an der Wohnung durch Mieter verursacht
Der Vermieter ist auch zuständig für die Beauftragung einer Schadensbeseitigung im Rahmen von Kleinreparaturen:
Kleinreparaturen als Mieter beauftragen? Besser nicht!
Normale Abnutzung der Wohnung führt nicht zu einer Schadenersatzpflicht
Bsp. Druckstellen auf Boden der Mietwohnung.
Solche Abnutzungen müssen Mieter nicht beseitigen.
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung
- Davon abzugrenzen ist eine bestehende Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen:
Wohnungsrückgabe Mietwohnung - Renovierung durch Mieter?
Eine Vorabnahme der Wohnung kann sich empfehlen:
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe
Rückgabe der Wohnung, Behebung Schaden - Fristsetzung des Vermieters für Beseitigung
Viele Mieter meinen, dass der Vermieter Mietern eine Frist zur Behebung eines Schadens gewähren muss.
- Dies ist nicht so, der Vermieter kann sofort Schadenersatz fordern:
Schäden in Wohnung durch Mieter - Vermieter muss keine Frist setzen
Fristsetzung des Vermieters für Ausführung von Schönheitsreparaturen
- Anders ist das, wenn es sich um fehlerhafte oder nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen handelt - hier muss der Vermieter eine Nachfrist setzen:
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
Rückgabe der Wohnung - oft Streit wegen Beschädigungen des Bodenbelags
Häufiger Streitpunkt sind Beschädigungen am Bodenbelag, die keiner normalen Abnutzung entsprechen sollen. Weitere Einzelheiten, z.B.:
Beschädigung am Teppichboden, PVC-Boden
Schadenersatz vom Mieter, wenn Laminatboden beschädigt wurde
Schönheitsreparatur - Kratzer, Beschädigungen am Parkettboden
Wohnungsrückgabe - Beschädigung der Wohnung durch Haustiere
Wenn Kratzspuren von Haustieren verursacht wurden, haben Mieter meist einzustehen, müssen diese fachgerecht beseitigen, sollten solche Schäden aber immer der Haftpflichtversicherung mitteilen, denn eventuell sind die Schäden versichert, können reguliert werden, z.B.:
Schäden durch Katzen in der Mietwohnung - Schadenersatz
Wohnungsrückgabe - Mieter soll Schäden beseitigen, die beim Einzug vorhanden waren
Manchmal ist es auch so, dass Schäden schon beim Einzug in die Wohnung vorhanden waren und der Vermieter fordert die Beseitigung.
- Dies kann dann zu einem Problem werden:
Kein Beweis für alte Schäden bei Einzug - Schadenersatz vom Mieter
Bsp.: Schäden bei Einzug, Schäden bei Auszug durch Hund des Mieters
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