Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Mietvertragsbeginn - Einzug in neue Wohnung nicht, zum Teil möglich
Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Mieter zu Mietvertragsbeginn nicht in die neu angemietete Wohnung einziehen kann, der Vermieter die verspätete Übergabe der Wohnung zu vertreten hat.
Zum vereinbarten Termin kann z.B. aus folgenden Gründen kein Einzug möglich sein:
- Die Wohnung ist am vereinbarten Übergabetermin noch vom Vormieter bewohnt,
Wohnung nicht leer, frei - neuer Mieter kann nicht einziehen - noch nicht abgeschlossene Bauarbeiten verhindern den termingerechten Einzug,
- es sind schwere Mängel vorhanden, die den Einzug verhindern:
Wohnung hat schwere Mängel - neuen Mietvertrag fristlos kündigen
Unrenovierte Mietwohnung zu Mietvertragsbeginn - Einzug als Mieter verweigern?
Geht es darum, dass eine Wohnung nicht renoviert ist, dann finden Sie in den folgenden Links weitere Informationen.
Die Übergabe einer nicht renovierten Wohnung berechtigt Mieter meist nicht, den Einzug in die Wohnung zu verweigern, bzw. zu einer fristlosen Kündigung - dies ist sehr von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
- Im Einzelfall bedarf dies immer einer rechtlichen Klärung:
Einzug, Übergabe der Mietwohnung - muss Vermieter renovieren?
Einzug in unrenovierte Mietwohnung
Wohnungsübergabe - vereinbarter Mietvertragsbeginn ist für Mieter und Vermieter bindend
Ein vertraglich vereinbarter Mietvertragsbeginn ist für Mieter und Vermieter bindend, z.B. auch:
Neuer Mietvertrag - Vermieter verweigert Einzug am Sonntag.
- Eine im Mietvertrag enthaltene Regelung, dass das Mietverhältnis erst beginnt, wenn die Wohnung bezugsfertig oder beziehbar ist, kann unwirksam sein.
- Auch im Falle des Erstbezugs oder nach umfassender Modernisierung sollten Sie eine Vereinbarung prüfen lassen, die auf einen unverbindlichen Mietvertragsbeginn hinweist
- Ist der Mietvertragsbeginn klar und eindeutig vereinbart, dann kommt ausnahmsweise auch ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht, in manchen Fällen auch ein Widerruf des Vertrags.
Neuer Mietvertrag - Vermieter kann Wohnung zu Vertragsbeginn nicht zur Verfügung stellen
Entstehen Ihnen durch eine erst später mögliche Wohnungsübergabe Kosten, dann haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, denn der Vermieter muss sicherstellen, dass zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin der neue Mieter einziehen kann.
- In solchen Fällen steht Mietern grundsätzlich eine Mietminderung zu.
Diese kann, je nach Art der Einschränkung, bis zu 100 Prozent betragen, wenn man die Wohnung gar nicht beziehen kann. - Kann die Wohnung teilweise bezogen werden, dann ist die Höhe einer Mietminderung vom Grad der Nutzungsbeeinträchtigung abhängig.
- Sehr wichtig in solch einer Situation ist die Sicherung von Beweisen z.B. mit Fotos, Zeugen.
Solche Situationen sind grundsätzlich schwierig und ohne anwaltliche Hilfe kaum zu überblicken.
Sie sollten sich daher umgehend anwaltlich vertreten lassen, damit geprüft wird, ob ein Widerruf, der Rücktritt oder die fristlose Kündigung des Mietvertrags sinnvoll ist.
- In der Regel müssen Beweise gesichert werden, die Miete muss richtig gemindert werden, Fragen zu einem möglichen Schadenersatz sind zu klären.
Wohnungsübergabe, Einzug - Vermieter auffordern, dass die Wohnung schnell übergeben wird
Zunächst müssen Sie den Vermieter umgehend und nachweisbar mit einer kurzen Fristsetzung auffordern, dass er die Wohnung in einen ordnungsgemäßen, bezugsfertigen Zustand versetzt, den Einzug ermöglicht.
Ist die Wohnung nur teilweise benutzbar - z.B. nur zum Abstellen Ihres Hausrats - dann kommt immer eine Mietminderung und auch Schadenersatz in Betracht.
Zu Mietvertragsbeginn ist kein Einzug möglich - Wohnung nicht bezugsfertig - Schadenersatz
Schadenersatz kann möglich sein für:
- (angemessene) Kosten für eine zeitweilige andere Unterbringung,
- Kosten für Hausrat - und Möbeleinlagerung,
- Kosten eines eventuell zusätzlich erforderlichen Umzugs, etc.
Achten Sie immer darauf, dass keine Kosten verursacht werden, die vermeidbar gewesen wären:
Ein Schadenersatzanspruch für zu hohe Hotelkosten kann ausgeschlossen sein, wenn ein ausreichendes Angebot von anderen Unterkünften zur Verfügung steht.
Ein Kostenersatz wäre dann nur möglich in Höhe des Preises für eine günstigere Unterkunft, die anzumieten gewesen wäre.
Wenn die Umstände es erlauben, dann ist es sogar zumutbar, dass eine Ausweichwohnung in einigen Kilometern Entfernung von der neuen Mietwohnung liegt.
Tipp
- Hier die Mustervorlage für die Erstellung eines eigenen Wohnungsübernahmeprotokolls. Wenn Sie Zugang zur Wohnung haben, dann ist es aus Beweisgründen sinnvoll, zusammen mit (einem) Zeugen, in einem Protokoll vorhandene Mängel zu erfassen, wenn solche den Einzug verhindern.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: