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Untervermieten. Untermietvertrag - Was im Untermietverhältnis beachten
Für einen Mieter - sogenannter Hauptmieter - , der seine Wohnung teilweise untervermietet, bestehen Risiken.
- Im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter der Vermieter. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie im Wohnungsmietrecht.
Wenn die gesamte Wohnung untervermietet werden soll:
Untervermietung - gesamte Wohnung untervermieten möglich?
Untermietverhältnis - Was als Hauptmieter bei einer Untervermietung beachten?
Wenn Sie als Hauptmieter ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten, dann kann der Vermieter das als Vertragsverstoß abmahnen und ggf. sogar fristlos kündigen.
Daher vor einer Untervermietung immer die Untermieterlaubnis vom Vermieter einholen - hierzu müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben und gegenüber dem Vermieter für die Erteilung der Untermieterlaubnis mitteilen.
- Die Rechte und Pflichten des Untermieters sollten genau abgesprochen und in einem schriftlichen Untermietvertrag festgehalten sein.
- Als Hauptmieter sind Sie verpflichtet, dem Untermieter die Räume ohne erhebliche Mängel zu überlassen, müssen, können Mängel aber vielleicht gar nicht selbst beseitigen:
Mietminderung für Untermieter - Anspruch und Mängelbeseitigung - Ein Fehlverhalten des Untermieters kann den Vermieter zur Abmahnung und ggf. zur Kündigung des Mietvertrags gegenüber dem Hauptmieter berechtigen, denn dieser hat den Untermieter in die Wohnung aufgenommen und ist für dessen Handeln (z.B. Störung des Hausfriedens) verantwortlich. Auch wenn der Untermieter sein Zimmer (z.B. an Touristen) weitervermietet, so besteht ein Kündigungsrisiko für den Hauptmietvertrag.
- Unangenehm ist es auch, wenn der Untermieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auszieht.
Auch ein Untermieter hat Kündigungsschutz! - Probleme mit dem Untermieter können natürlich entstehen, wenn dieser sich nicht an die getroffenen Abmachungen hält, was die Nutzung der Wohnung betrifft.
- Die Erstellung eines gemeinsamen Übergabeprotokolls zum Einzug (und Auszug) ist sehr zu empfehlen!
- Es kann möglich sein, einen Zeitmietvertrag mit dem Untermieter zu schließen:
Zeitmietvertrag mit Untermieter
Der Hauptmieter als Vertragspartner (Vermieter) des Untermieters, muss bei der Anmeldung des Wohnsitzes für den Untermieter mitwirken, denn der Hauptmieter ist der Wohnungsgeber des Untermieters:
Vermieterbescheinigung für Untermieter ausstellen - Wohnsitz anmelden
Wenn der Untermieter die Miete nicht zahlt, Mietschulden entstehen
Auch ein Untermieter kann in Zahlungsschwierigkeiten geraten, es können Mietschulden entstehen. Abgesehen von den gesetzlich bestehenden Kündigungsmöglichkeiten, ist als Hauptmieter ("Vermieter") zu überlegen, ob man eine Kaution vom Untermieter verlangt.
Für eine außerordentliche Kündigung des Untermietvertrags muss ein wichtiger Grund vorliegen, eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Untermieter. Mietschulden zählen dazu.
Für den Hauptmieter als Vermieter können auch erleichterte Kündigungsmöglichkeiten gelten, z.B.: Bewohnt ein Untermieter als Einzelperson ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters, dann ist eine Kündigung ohne Kündigungsgrund jeweils bis zum 15. eines Monats für den Ablauf des gleichen Monats möglich.
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
Untervermietung - Hauptmieter ist allein für die Mietzahlung an Vermieter verantwortlich
Zu warnen ist auch davor, mit dem Untermieter zu vereinbaren, dass dieser einen Teil der Miete direkt an den Vermieter zahlt.
- Ob der Untermieter wirklich seinen Anteil an den Vermieter bezahlt, können Sie als Hauptmieter meist nicht überprüfen, und es kann auf diese Weise ein Mietrückstand entstehen, der den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags wegen Mietschulden berechtigt:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
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