Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Betriebskostenabrechnung Wohnung - Öltankhaftpflichtversicherung
Mieter müssen im Rahmen der Bewirtschaftung eines Gebäudes abgeschlossene Versicherungen bezahlen, wenn die Umlage von Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist:
Vereinbarung zur Zahlung kalter Betriebskosten mit Mietvertrag.
Öltankhaftpflichtversicherung für Mietwohnung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten
Haftpflichtversicherungen des Gebäudes dürfen als Schutz gegen die Folgen von Schäden durch Wasser, Feuer, Sturm vom Vermieter abgeschlossen und als Betriebskosten umgelegt werden.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen fallen darunter und decken das Risiko von Bodenverunreinigungen bzw. Trinkwasserverunreinigungen ab, das der Hauseigentümer verschuldensunabhängig trägt. Die Haftpflichtversicherung für einen Öltank zählt daher zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Die Versicherungskosten für eine unterirdische Öllagerung (Erdtank), z.B. 20.000 Liter für ein Mehrfamilienhaus, reichen von ca. 100 Euro bis ca. 300 Euro pro Jahr.
Kosten der Öltankhaftpflichtversicherung können in der Gebäudeversicherung enthalten sein
- Die Öltankhaftpflichtversicherung kann in der Gebäudehaftpflichtversicherung mit enthalten sein, wird dann in einer Betriebskostenabrechnung nicht gesondert aufgeführt, sondern wird über die Prämienzahlung für die Gebäudehaftpflichtversicherung gezahlt.
Kosten Öltankhaftpflichtversicherung als Versicherungskosten in der Btriebskostenabrechnung
Die Kosten dieser Versicherung sind dann nicht über die Heizkostenabrechnung zu belasten, sondern sind als Versicherungskosten auszuweisen.
Versicherungskosten für eine Öltankhaftpflichtversicherung als Betriebskosten sparen
In den letzten Jahren wurden viele Ölheizungen auf Gasheizungen umgestellt. Daher kann es möglich sein, dass eine Einsparung bei den Versicherungskosten erzielbar ist.
Wurde eine gesonderte Öltankhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so kann diese vom Vermieter einfach gekündigt werden. Wird sie aufrechterhalten, kann das ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot sein.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: