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Ratgeber Untervermietung
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Heizkostenabrechnung zu spät - Nachzahlung, Forderung nicht zahlen
Der Vermieter ist verpflichtet, über Heizkostenvorauszahlungen innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist abzurechnen, die Heizkostenabrechnung zu erstellen.
Heizkostenabrechnung erfolgt zu spät - versäumte Frist ist eine Ausschlussfrist
- Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
- Wird eine Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist Mietern zugestellt, dann sind in der Regel keine Nachzahlungsforderungen mehr zu leisten.
Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Frist für Abrechnung einhalten - Das gilt auch für die Abrechnung über die Vorauszahlungen für die kalten Betriebskosten.
Verbindliche Abrechnungsfrist für Heizkosten - Frist muss der Vermieter einhalten
- Das Gesetz sagt, dass der Vermieter nach Ablauf dieser Frist keine Nachforderungen mehr geltend machen darf.
BGB § 556 / Absatz 3, Satz 2 und 3
Innerhalb der Abrechnungsfrist kann eine mangelhafte Heizkostenabrechnung jederzeit ergänzt, korrigiert werden, nicht aber nach Ablauf der Abrechnungsfrist, wenn dadurch eine höhere Nachzahlung bzw. überhaupt eine Nachforderung von Heizkosten entstehen sollte.
Heizkostenabrechnung - formelle Anforderungen für die Wirksamkeit
Verspätete Heizkostenabrechnung - keine Nachzahlung für warme Betriebskosten zu leisten
​​​​​In aller Regel kann der Vermieter Forderungen, die er bei rechtzeitiger Berechnung und Erstellung der Abrechnung hätte geltend machen können, nicht mehr durchsetzen.
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Zu späte Abrechnung über warme Betriebskosten - Vermieter will Nachzahlung der Forderung
Der Vermieter kann diese Forderung, die Nachzahlung nicht einklagen. Es ist ihm auch nicht möglich, eine solche Forderung, z.B. mit einem Guthaben aus der Abrechnung über die kalten Betriebskosten, aufzurechnen.
Nachträgliche Kostenbelastung für die Heizkostenabrechnung - Vermieter hat keine Schuld
Hätte der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten, also keine Schuld an einer verspäteten Abrechnung, dann kann es möglich sein, dass Nachzahlungsforderungen geltend gemacht werden können - in solchen Fällen ist der vom Vermieter angegebene Grund für eine verspätete Abrechnung im Zusammenhang mit einer Nachzahlungsforderung genau zu prüfen.
In einem solchen Fall muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten, ab Kenntnis von der nachträglichen, nicht zu vertretenden Belastung, dies gegenüber dem Mieter geltend machen.
Versäumt der Vermieter diese Frist, dann sind nachträgliche Forderungen deswegen wiederum ausgeschlossen.
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