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Heizkostenabrechnung - hoher Wärmeverbrauch eines Gewerbes

Befinden sich im Haus nicht nur Wohnungen, sondern auch Praxen, Läden, Betriebe, z.B. Wäscherei, Physiotherapie, Gastronomie o.ä., dann kann es erforderlich sein, dass vom Vermieter ein Vorwegabzug für die gewerblich genutzten Räume für die Heizkostenabrechnung bei den warmen Betriebskosten vorgenommen werden muss.

Heizkostenabrechnung - Mieter können Vorwegabzug von Kosten vom Vermieter fordern

Ein Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung wegen erhöhter warmer Betriebskosten kann z.B. von Mietern durchaus gefordert werden, wenn sich im Haus ein Gewerbe oder z.B. auch eine Physiotherapie befindet, die auch medizinische Bäder anbietet, oder sogar ein (kleines) Schwimmbad für Bewegungsbäder unterhält.

Heizkosten, Vorwegabzug - Gewerbe hat hohen Verbrauch für Wärme und Warmwasser

Die Heizkostenabrechnung sollte fachlich geprüft werden, in welchem Maß ein Vorwegabzug wegen eines hohen Wärmeverbrauchs des Gewerbes gefordert werden kann, denn es kommt sehr auf den Einzelfall an:
Betriebskosten abrechnen - Wohnungen, Gewerbe, Läden im Haus
 



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