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Heizkostenabrechnung Wohnung - Gewerbe hat hohen Wärmeverbrauch
Befinden sich in Ihrem Haus auch Betriebe, Praxen, also nicht nur Mietwohnungen sondern z.B. Läden, Betriebe (z.B. Wäscherei, Physiotherapie, Sauna), Gastronomie o.ä. befinden, dann kann es erforderlich sein, dass vom Vermieter ein Vorwegabzug für die gewerblich genutzten Räume bei den warmen Betriebskosten vorgenommen werden muss.
Heizkosten, Vorwegabzug - Gewerbe hat hohen Verbrauch für Wärme und Warmwasser
Hierzu sollten Sie die Abrechnung über die warmen Betriebskosten fachlich prüfen lassen. Es kommt sehr auf den Einzelfall an!
- Ein Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung wegen erhöhter warmer Betriebskosten kann ggf. gefordert werden, wenn sich im Haus eine Physiotherapie befindet, die auch medizinische Bäder anbietet, oder sogar ein (kleines) Schwimmbad für Bewegungsbäder unterhält.
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