Logo

Keller, Garage, Dachboden - Dinge, Material als Mieter lagern

Gefährliches Material, Gefahrstoffe dürfen in einem Mietshaus nicht gelagert werden, weder in der Wohnung, noch im Keller, auch nicht auf dem Dachboden und nur sehr eingeschränkt in einer Garage.

Gefährliches Material in der Wohnung, dem Keller, der Garage, auf dem Dachboden lagern

Niemand möchte in seiner Wohnung dadurch gefährdet werden, dass im Haus Material gelagert wird, von dem eine Gefahr ausgeht. 

Dabei reicht es aus, dass die Gefahr erst durch weitere Ursachen entsteht, also beispielsweise durch das Eindringen von Wasser oder Feuer. 

Mietverträge verbieten in der Regel die Lagerung gefährlicher Stoffe in der Mietwohnung

In den meisten Mietverträgen ist deshalb ausdrücklich verboten, in der Wohnung oder im Keller solche Stoffe (Gefahrstoffe) zu lagern. 

Lagerung leicht brennbarer oder gefährlicher Materialien durch Mieter

Auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht: insbesondere leicht brennbare oder explosive Materialien, Feuerwerkskörper, Giftstoffe (Säure) usw. dürfen nicht gelagert werden.

  • Die Lagerung solcher Dinge gehört nicht zu dem Vertragszweck einer Wohnnutzung, ist daher in der Regel eine Vertragsverletzung.

Gefährliche Stoffe dürfen nicht in einem Mietshaus, Keller, Wohnung, Dachboden lagern

  • Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Lagerung gefährlicher Stoffe in der Wohnung,
    bei entzündlichen Stoffen wie Brennspiritus darf es nicht mehr als 1 Liter sein
  • Für den gesamten Hauskeller gilt:
    Es dürfen solche Stoffe grundsätzlich nur sehr eingeschränkt gelagert werden, 
    selbst in unzerbrechlichen Gefäßen dürfen nie mehr als 20 Liter insgesamt aufbewahrt werden.
  • Heizöl muss in einem besonders verschlossenen Raum gelagert werden, in einem sicheren Behältnis (Öltank), gerade wegen der Gefahren für das Grundwasser.
  • Eine Auffangwanne zur Verhinderung von austretendem Ã–l, die bei einem Defekt den gesamten Inhalt des Ã–ltanks auffangen kann, muss (gemäß bestehender Vorschriften) vorhanden sein.
  • Maximal können im Wohnhaus, unter Einhaltung der Vorschriften, 5.000 L gelagert werden.​​​​​​​

Moped, Mofa, Motorroller im Keller abstellen, überwintern lassen? 

​​​​​​​Lagerung gefährlicher Stoffe auf Abstellplatz, Tiefgarage durch Mieter

Als gefährliche Stoffe gelten auch Lacke und Farben, die Lösungsmittel enthalten und auch Aceton, Alkohol, Methanol, Propanol, Spiritus usw.
Beim Umfüllen dieser flüssigen Stoffe darf nichts auf den Boden laufen.

Bei Einstellplätzen im Haus (Tiefgarage) gilt das Gleiche, denn von dort kann jede Gefahr leicht auf das Haus, die Wohnungen übergreifen.
WICHTIG:
Auch ungefährliche Materialien dürfen auf einem Einstellplatz nicht gelagert werden, so ein Gerichtsurteil: 
Stellplatz in der Tiefgarage nicht als Lagerplatz nutzen 

Von gelagerten Stoffen, Material dürfen keine belästigenden Gerüche für Mieter ausgehen

Von gelagerten Stoffen (oder Material) dürfen keinesfalls Geruchsbeeinträchtigungen und damit Belästigungen für andere ausgehen.

Garagen, Schuppen, die allein, getrennt vom Haus stehen - was darf man dort lagern?

Wurden getrennt vom Haus stehende Garagenräume oder Schuppen vermietet, dürfen auch dort - wenn nicht sogar mietvertraglich weniger vereinbart ist - höchstens 20 Liter Benzin und höchstens 200 Liter Heizöl aufbewahrt werden.

Vermieter verlangt die Entfernung der vom Mieter gelagerten gefährlichen Stoffen

Spätestens wenn der Vermieter die Entfernung von unerlaubt gelagerten Stoffen und Sachen verlangt, müssen Mieter diese sofort entfernen.

Es droht sonst eine fristlose Kündigung.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: