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Rauchen in der Mietwohnung - Regelung, Verbot im Mietvertrag
Vereinzelt findet man Mietverträge, in denen ausdrücklich steht, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist.
- Wurde die Regelung zum Nichtrauchen nicht ausdrücklich beim Vertragsabschluss mit dem Vermieter so besprochen und vereinbart, dann ist ein solches Verbot im Mietvertrag unwirksam, weil das Rauchen zur üblichen Wohnnutzung zählt.
Falls sich Wohnungsnachbarn durch Ihr Rauchen gestört fühlen, weil der Rauch aus Ihrer Wohnung in deren Wohnung eindringt, sollte überprüft werden, ob das tatsächlich stimmt.
Dann kann ein Wohnungsmangel (undichter Fußboden, Risse in der Decke) vorliegen, den der Vermieter ggf. beseitigen muss.
Rauchen auf dem Balkon der Mietwohnung - Streit unter Nachbarn
Etwas anders sieht es beim Dauerstreitthema Rauchen auf dem Balkon aus. Wenn sich z.B. der Nachbar in der darüber liegenden Wohnung beschwert, er könne die Fenster oberhalb Ihres Balkons nicht mehr öffnen, ohne Ihren Rauch einatmen zu müssen, kann das ein ernst zu nehmender Vorwurf sein.
- Hier kommt es auf den Einzelfall an und vor allem darauf, wie oft und intensiv auf Ihrem Balkon geraucht wird. Wenn es irgend geht, versuchen Sie, mit dem Nachbarn direkt eine Klärung herbeizuführen, ohne dass der Vermieter in diesen Streit hineingezogen wird.
- Lesetipp:
Raucher und Nichtraucher - Rücksichtnahme unter Mietern
Starkes Rauchen in der Wohnung, Schönheitsreparaturen, Schadenersatz des Vermieters
Wenn Sie in der Wohnung stark geraucht haben und der Vermieter bei Ihrem Auszug verlangt, dass Sie die Nikotinablagerungen in der Wohnung, z.B. an Decken, Wänden und Türen entfernen sollen, so kann dies eine berechtigte Forderung des Vermieters sein,
- auch wenn die im Mietvertrag vereinbarte Renovierungsklausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen unwirksam ist.
- Urteile:
Starkes Rauchen in der Wohnung - Schadenersatz für Renovierung
Rauchen in der Mietwohnung - Schadenersatz wegen vergilbter Türen
Redaktion
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