Logo

Mieter füttern Tauben und andere Tiere - Abmahnung durch Vermieter

Füttern Mieter von ihrer Wohnung aus Tiere, z.B. Tauben, dann kann der Vermieter abmahnen, Mieter auffordern, dass das Füttern unterbleibt, wenn von diesem Verhalten Störungen ausgehen. 

Füttern von Tauben vor der Wohnung, vom Balkon, aus dem Fenster der Mietwohnung

Manche Mieter und Mieterinnen mögen es, Tauben zuzusehen, werfen ihnen vom Fenster, oder vom Balkon aus oder vor dem Haus Brotreste oder anderes Futter zu.
Das ist nett gemeint, kann aber von Nachbarn - im Haus selbst oder auch nebenan - als sehr belastend empfunden werden.

Futterstreuungen  bleiben auch liegen, sehen unansehnlich aus und können auch Ratten anziehen.  

Fütterung von Tauben - Mieter sorgt für eine Häufung, verursacht Störungen

Durch ein Füttern werden in aller Regel viele Tauben angezogen. Das kann für andere Bewohner eines Hauses, auch für Nachbarn in einem anderen Mietshaus nebenan, sehr störend sein, zumal sich Tauben dann häufig auch auf anderen Balkonen öfter mal auf Balkonbrüstungen und auf Blumenkästen niederlassen und Verschmutzungen verursachen.

Fütterung von Tauben kann zu Taubenbefall führen - Verschmutzungen als Folge

Es kann zu starken Verschmutzungen durch Taubenkot kommen.

Gurren von Tauben als Belästigung von Mietern

Nachbarn fühlen sich auch von dem Gurren der Tauben gestört - dies kann durchaus eine Lärmbelästigung sein.

Füttern von Wildkaninchen

Wildkaninchen kommen an Stadträndern oder in der Nähe von Parks manchmal auch in die Nähe der Häuser. So putzig die dann auch aussehen - sie können durch das Graben von Gängen zu Gefahren führen. Sie sollten daher unbedingt davon absehen, Futter für diese Tiere auszulegen, zumal meist Landesgesetze die Fütterung von Wildtieren ausdrücklich verbieten.

  • Beachten Sie auch: Futterreste können Ratten anziehen.

Füttern von Wintervögeln

Das Füttern von Wintervögeln, z.B. mit einem Futterhäuschen oder einem Meisenring, wird meist toleriert. Auch hier sollten Sie aber schauen, dass es nicht zu Belastungen Ihrer Nachbarn kommt, z.B. durch herunterfallende Futterschalen, bei Sonne herabtropfendes Fett, oder intensive Verschmutzungen durch Vogelkot.

  • Es ist oft sinnvoll, sich mit den Nachbarn darüber zu unterhalten, nicht erst auf eine Beschwerde zu warten.

Füttern von Wildschweinen

Wildschweine dürfen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Wildschweine sind sehr lernfähig und können auch sehr fordernd auftreten. Durch Füttern verlieren Wildschweine ihre natürliche Scheu vor Menschen. Einmal an das Füttern gewöhnte Wildschweine sind kaum noch zu vertreiben und können auch auch große Schäden an Grünflächen und Bepflanzungen verursachen. 

Hinweis


Beschweren sich Nachbarn, oder haben Sie eine Abmahnung vom Vermieter erhalten, sollten Sie zügig reagieren. Es kann sonst zu Schwierigkeiten kommen, bis hin zur Kündigung des Mietvertrags.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: