Logo

Monatsmiete für Mietwohnung - bis wann Zahlung der Miete?

In vielen Mietverträgen für Mietwohnungen steht, dass die laufende Monatsmiete bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus zu zahlen ist. Diese Regelung wurde vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Dies hat nicht zur Folge, dass die Miete für die Wohnung irgendwann im Laufe eines Monats gezahlt werden darf, es ergibt sich nur eine kleine Änderung für die Pünktlichkeit der Mietzahlung.

Muss die monatliche Miete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters sein?

Die meisten Mietverträge für Wohnungen enthalten die Klausel, dass die Miete am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein muss - diese mietvertragliche Regelung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam.

Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs liegt in dieser in den meisten Wohnungsmietverträgen enthaltene Regelung eine unangemesse Benachteiligung für Mieter vor, denn Mieter haben keinen Einfluss darauf, wenn sich bei Banken eine Ãœberweisung verzögert. Was bedeutet diese Entscheidung für die pünktliche Mietzahlung?

Bundesgerichtshof zur Pünktlichkeit der Mietzahlung für die Wohnung

Nach dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof muss die Miete nicht mehr am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Aber:

  • die Ãœberweisung der Wohnungsmiete muss spätestens am 3. Werktag eines Monats bei der Bank veranlasst, in Auftrag gegeben sein.
  • Dies bedeutet:
    Wer am dritten Werktag des Monats die Miete überweist, hat rechtzeitig die Miete gezahlt.

Damit unnötige Streitigkeiten mit dem Vermieter vermieden werden, ist zu empfehlen, dass die Miete bis zum 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein sollte. 

Mieter muss im Streitfall die rechtzeitige Zahlung der Miete für die Wohnung beweisen

Letztlich hat der Mieter in Streitfällen für die Rechtzeitigkeit von Mietzahlungen zu beweisen, dass er jeweils immer rechtzeitig (also spätestens am 3. Werktag eines Monats) die Überweisung veranlasst hat.

Dies setzt immer voraus, dass das Konto für die Mietzahlung ein ausreichendes Guthaben hatte. 

  • War das nicht der Fall, dann hätte ein Mieter Zahlungsverzögerungen mangels ausreichender Kontodeckung zu vertreten und die Miete wäre nicht rechtzeitig gezahlt.

Unpünkliche Mietzahlungen können den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen.
Unpünktliche, nicht rechtzeitige Mietzahlung - Kündigung Mietwohnung 

Mietzahlungen für Mietwohnung - Werktage für die Ausführung von Überweisungen

Werktage meint hier Montag bis Freitag, der Samstag zählt hier also nicht als Werktag. Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bis wann die Miete zu zahlen ist, z.B.: 

"Die Miete ist spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen" 

dann gilt das, was dort geregelt ist.

Beispiel

Beispiel für den Regelfall - 1. Mai als Feiertag

Ist der 1. Mai ein Freitag, dann wird weder dieser Freitag noch das folgende Wochenende mitgezählt.

Der 3. Werktag ist dann Mittwoch, der 6. Mai.

Die monatliche Mietzahlung für die Wohnung wurde versehentlich vergessen

Wenn Sie die Mietzahlung vergessen, den Überweisungsauftrag nicht spätestens am 3. Werktag des Monats erteilt haben, zahlen Sie die Miete direkt bei der Bank des Vermieters bar ein.

Eine solche Zahlung wird dem Konto sofort gutgeschrieben, bzw. die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters wird entsprechend für den Tag der Bareinzahlung valutiert.



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: