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Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung durch Vereinbarung

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kann durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter ausgeschlossen oder begrenzt sein.

Vermieter erhöhen nach einer Modernisierung in der Regel die Miete der Wohnung

Vermieter können nach einer Modernisierung die Miete erhöhen, entweder indem bei der nächsten Vergleichsmieterhöhung der bessere Ausstattungsstandard für die Wohnung angesetzt wird, oder meist dadurch, dass die Kosten der Modernisierung durch eine Modernisierungsumlage auf die Miete aufgeschlagen werden:
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung  

Als Mieter eine geringere Modernisierungsmieterhöhung durch Vereinbarung erreichen

Eine solche Vereinbarung kann vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme mit dem Vermieter abgeschlossen werden. Dafür sollte dem Vermieter nachgewiesen werden, dass man wirtschaftlich nicht bzw. kaum in der Lage die zu erwartende Modernisierungsmieterhöhung zu zahlen.

In einer solchen Vereinbarung kann sogar die Modernisierungsmieterhöhung ganz ausgeschlossen werden. 

Grundsätzlich: Besteht eine Vereinbarung, dass Mieterhöhungen wegen Modernisierung begrenzt (oder sogar ausgeschlossen) sind, dann gilt diese Vereinbarung.
Modernisierungsvereinbarung für Mietwohnung mit Vermieter 

Mieterhöhung wegen Modernisierung - geringere Mieterhöhung mit Vermieter vereinbaren

Und es gibt auch für Vermieter einen wichtigen Grund für den Abschluss einer solchen Vereinbarung:

Geringere Modernisierungsmieterhöhung in einer Modernisierungsvereinbarung vereinbaren

Wegen der vom Mieter geduldeten Modernisierung kann in der Modernisierungsvereinbarung die künftige geringere Miethöhe nach der erfolgten Modernisierung vereinbart werden.

Möglich ist auch, dass in der Vereinbarung für die Zukunft weitere modernisierungsbedingte Mieterhöhungen ausgeschlossen werden.

Eine solche Vereinbarung kann auch bereits bei Abschluss des Mietvertrags zustande gekommen sein.
wenn sich Mieter bei Abschluss des Mietvertrags gegen eine baldige Mieterhöhung wegen einer Modernisierung absichern konnten.

Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung durch Vereinbarung ist ausgeschlossen

Bereits aus der Modernisierungsankündigung ist oft zu ersehen, dass die künftige Miete wegen eines nicht ausreichenden Haushaltseinkommens nicht gezahlt werden kann.

Modernisierungsvereinbarung - zeitliche Begrenzung der Mieterhöhung wegen Modernisierung

Eine Begrenzung im Mietvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gilt grundsätzlich unbegrenzt, also solange der Mietvertrag besteht, wenn nichts anderes festgelegt ist.

  • Schriftliche Vereinbarungen binden auch im Falle eines Verkaufs die nachfolgenden Vermieter, Eigentümer.
  • Diese müssen sich an die Vereinbarung halten.

Eine Begrenzung durch öffentliche Förderung gilt meist nur für eine sogenannte "Bindungsdauer", die in dem Förderbescheid oder Fördervertrag festgelegt ist.

Hinweis


In einem Förderbescheid oder einen Fördervertrag zwischen einer öffentlichen Stelle (z.B. Land, Gemeinde, KfW) und dem Vermieter kann festgelegt sein, dass weitere Modernisierungen nur nach freiwilliger Zustimmung des Mieters durchgeführt werden können.

Bei öffentlichen Förderverträgen kann es darauf ankommen, ob diese Vereinbarung als "Vertrag zugunsten Dritter" bezeichnet wird, dort festgelegt ist, dass sich die Mieter selbst auf die Regelung berufen können. Andernfalls könnte nur die Förderstelle gegenüber dem Vermieter vorgehen.


Redaktion


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