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Mieterhöhung - Gutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Besteht Streit über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung, dann muss am Ende womöglich das Gericht entscheiden, wie hoch die ortsübliche Miete für die Mietwohnung ist.
- Dazu kann das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Mieterhöhung - Trotz Mietspiegel beauftragt das Gericht einen Sachverständigen
- Auch wenn es einen örtlichen Mietspiegel gibt, so kann es sein, dass der Mietspiegel für untypische Wohnungen die ortsübliche Miete nicht abbildet.
- Ein Gericht kann einen Mietspiegel auch aus anderen Gründen nicht für aussagekräftig halten, z.B.:
Alter Mietspiegel - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
​​​​​​​und hält deswegen ein Gutachten zur Feststellung der Miethöhe für erforderlich.
Sachverständigengutachten wegen Mieterhöhung vom Gericht beauftragt
- Vor allem in Städten oder Gemeinden, für die kein Mietspiegel aufgestellt worden ist, muss bei Streit über die ortsübliche Miete auf andere Weise die Höhe festgestellt werden.
- Ein Mittel dazu ist das Gutachten eines geeigneten Sachverständigen, der aus seiner Erfahrung und Marktkenntnis ermitteln kann, welche Miete für eine bestimmte Wohnung ortsüblich ist.
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Gericht lässt Gutachten erstellen
- Das Gericht beauftragt in einem solchen Streitfall oft einen Sachverständigen.
Ein Gutachter verursacht beträchtliche Kosten, die von der unterliegenden Partei vollständig oder in großen Teilen zu zahlen sind.
Wenn zweifelhaft ist, ob für Ihre Wohnung ein Mietspiegel gilt oder nicht, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.
- Sie sollten prüfen, ob Sie gegen die Kosten eines etwaigen Sachverständigengutachtens im Rechtsstreit abgesichert sind, z.B. durch die Mitgliedschaft in einer Mietervereinigung oder durch eine Rechtsschutzversicherung.
Vermieter kann wegen Mieterhöhung selbst ein Gutachten in Auftrag geben
Der Vermieter kann selbst ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Dieses ist - weil es nicht vom Gericht beauftragt ist - ein Privatgutachten. Der Vermieter muss die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Ein solches Gutachten bietet lediglich einen Hinweis auf die Höhe der ortsüblichen Miete, es ist kein Beweis:
Privatgutachten des Vermieters wegen Durchsetzung Mieterhöhung
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