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Kündigung des Mietvertrages per E-Mail, reicht das?
Die Kündigung eines Mietvertrages mit einer eMail reicht nicht aus.
- Haben Sie nur eine E-Mail abgeschickt, dann müssen Sie unbedingt die Kündigung mit einem - von allen Mietern - persönlich unterschriebenen Brief nachholen, weil die Schriftform erforderlich ist.
- Eine nicht persönlich unterschriebene Kündigung braucht der Vermieter nicht anzuerkennen.
Kündigung des Mietvertrags mit Mail ist rechtlich nicht wirksam - Kündigung nicht erfolgt
Rechtlich betrachtet ist eine solche Kündigung nicht wirksam, der Mietvertrag nicht gekündigt.
- Erst wenn das Original-Kündigungsschreiben, mit den Unterschriften aller Mieter dem Vermieter zugegangen ist, erst dann beginnt die Kündigungsfrist.
Wenn ein Mieter für alle anderen handeln soll, dann müssen von den anderen Mietern Original-Vollmachten dem Kündigungsschreiben beigefügt werden. Aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass der Vollmachtsempfänger berechtigt ist den Vertrag zu kündigen:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Daher kann es passieren, dass sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn dem Vermieter nicht fristgemäß zum Monatsende das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
- Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung sicher nachweisen können:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Mietvertrag kündigen - E-Mail enthält Kündigungsschreiben als PDF mit Unterschrift
Auch wenn im Dateianhang Ihrer E-Mail eine pdf. angehängt ist, und dort das Kündigungsschreiben mit eingescannter Unterschrift daraus zu ersehen ist, kann mit einer solchen E-Mail ebenfalls nicht ordnungsgemäß rechtswirksam gekündigt werden, da die persönliche Unterschrift in der Mail fehlt.
- Erst das Datum, wann die persönlich unterschriebene Kündigung bei Ihrem Vermieter eingegangen ist, ist für die rechtliche Wirkung, und die daraus folgende Kündigungsfrist, maßgeblich.
Redaktion
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