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Kündigung des Mietvertrages per E-Mail, reicht das?
Die Kündigung eines Mietvertrages mit einer eMail reicht nicht aus.
- Haben Sie nur eine E-Mail abgeschickt, dann müssen Sie unbedingt die Kündigung mit einem
- von allen Mietern - persönlich unterschriebenen Brief nachholen, weil die Schriftform erforderlich ist.
Dies ist gesetzlich geregelt, in § 568 BGB in Verbindung mit § 126 BGB.
Auch der Vermieter kann mit einer Mail einen Mietvertrag bzw. die Mietwohnung gegenüber Mietern nicht rechtswirksam kündigen.
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen
Kündigung Mietvertrag für Mietwohnung - persönliche Unterschrift unter Kündigungsschreiben
- Eine nicht persönlich unterschriebene Kündigung durch den Mieter braucht der Vermieter nicht anzuerkennen.
- Rechtlich betrachtet ist eine solche Kündigung nicht wirksam, der Mietvertrag nicht gekündigt.
Daher kann es passieren, dass sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn dem Vermieter nicht fristgemäß zum Monatsende das persönlich unterschriebene Kündigungsschreiben zugegangen ist.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung sicher nachweisen können:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Kündigung des Mietvertrags mit Mail ist rechtlich nicht wirksam - Kündigung nicht erfolgt
Erst wenn das Original-Kündigungsschreiben, mit den Unterschriften aller Mieter dem Vermieter zugegangen ist, erst dann beginnt die Kündigungsfrist.
Mietvertrag als Mieter immer schriftlich kündigen - Regeln
Schriftform ist erforderlich
Mietvertrag kündigen - E-Mail enthält Kündigungsschreiben als PDF mit Unterschrift
Auch wenn im Dateianhang Ihrer E-Mail eine pdf. angehängt ist, und dort das Kündigungsschreiben mit eingescannter Unterschrift daraus zu ersehen ist, so kann mit einer solchen E-Mail ebenfalls nicht ordnungsgemäß rechtswirksam gekündigt werden, da die persönliche Unterschrift in der Mail fehlt.
- Erst das Datum, wann die persönlich unterschriebene Kündigung bei Ihrem Vermieter eingegangen ist, ist für die rechtliche Wirkung, und den daraus dann folgenden Zeitpunkt des Ende des Mietvertrags gemäß der Kündigungsfrist, maßgeblich.
Unterschriften unter Kündigung des Mietvertrags - mit Vollmacht für andere Mieter handeln
Wenn ein Mieter für alle anderen handeln soll, dann müssen von den anderen Mietern Original-Vollmachten dem Kündigungsschreiben beigefügt werden.
Aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass der Vollmachtsempfänger berechtigt ist den Vertrag zu kündigen:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?
Redaktion
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