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Mängel der Mietwohnung - Höhe der Mietminderung berechnen
Die Höhe einer Mietminderung soll dem entsprechen, wie sehr die Nutzung, der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt ist.
- Grundsätzlich sind Mietminderungen nur möglich, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt.
- Mietminderung gesetzlich geregelt - Vermieter muss nicht genehmigen
Um es klar zu sagen: Das Festlegen der Höhe einer Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung.
- Mietminderungstabellen, Hinweise in Listen, Urteile geben nur einen gewissen Anhaltspunkt, wie in anderen Fällen Gerichte entschieden haben -
- Es gibt keine Garantie, dass der für Sie zuständige Richter in Ihrem Fall auch nur annähernd ähnlich zur Höhe der Minderung entscheidet - häufig schätzen Mieter eine mögliche Minderung zu hoch ein.
- Ohne anwaltliche Beratung sollte eine Mietminderung nicht durchgeführt werden.
Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten?
Mietminderung berechnen - Welche Fläche der Mietwohnung ist von dem Mangel betroffen?
Sie können für Ihren Fall versuchen, eine Mietminderung zu prüfen und zu bestimmen:
Ihre Wohnung hat z.B. eine Fläche 80 m². Das betroffene Zimmer hat eine Fläche von 20 m²
Dann ist ein Viertel der Wohnung betroffen.
Umgerechnet in Prozent sind das 100 geteilt durch 4 ergibt 25 %.
Wie stark ist der Gebrauch, die Nutzung der Flächen der Mietwohnung eingeschränkt?
Wenn z.B. ein Viertel (25 %) der Wohnfläche stark beeinträchtigt ist, das Zimmer nur zur Hälfte genutzt werden kann (zum Beispiel 50 %), so ergibt das:
25 (Prozent) mal 50 (Prozent) geteilt durch 100 ergibt eine Minderung der Monatsmiete von 12,5 %.
Wäre ein Zimmer gar nicht nutzbar:
25 (Prozent) mal 100 (Prozent) geteilt durch 100 ergibt eine Minderung der Monatsmiete von 25 %.
Beispiel für das Berechnen einer Mietminderung
Ihre Bruttowarmmiete beträgt z.B. 890,00 €
Ihre Minderung im Beispiel 12,5 %
Dann errechnet sich die Mietminderung 890,00 * 12,5 geteilt durch 100 = 111,25 €
In diesem Beispiel müssten Sie dann weiterhin zahlen 890,00 € - 111,25 € = 778,75 €
Achtung: Wenn Funktionsräume (Küche, Bad, WC) beeinträchtigt sind, kann - je nach Art des Mangels, der Beeinträchtigung der Nutzung - ein höherer als der flächenanteilige Minderungsbetrag angemessen sein.
Miete mindern - Wenn man als Mieter einen zu hohen Betrag, zu viel Miete mindert
- Wenn Sie bei der Durchführung der Minderung zuviel von der Miete abziehen — wie das Gericht im Streitfall die Minderung bemisst, erfahren Sie ja erst am Ende — so kann das zu einem Kündigungsrisiko führen, da Mietschulden entstehen können:
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags - Das Risiko des Entstehens eines Mietrückstands besteht nicht, wenn Sie die Miete unter Vorbehalt zahlen oder eine Feststellungsklage erheben.
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