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Warmwasserversorgung der Wohnung reicht nicht - Mietminderung

Ist die Warmwasserversorgung nicht ausreichend, dann kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

Wurde die Wohnung mit Warmwasserbereitung vermietet, dann muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass ordentlich und ausreichend Warmwasser zur Verfügung steht.

Warmwasserversorgung für die Mietwohnung - wie muss sie sein?

Es gibt technische Regeln, wie heiß Warmwasser sein muss, und wie schnell es zur Verfügung stehen muss.

Warmwasser in der Mietwohnung - In welcher Zeit muss es bereit stehen? 
Urteil:
Warmwasser Mietwohnung - es dauert zu lange, bis es fließt  

Mietminderung wegen gestörter, nicht ausreichender Warmwasserversorgung

Ist die Warmwasserversorgung gestört, kommt also nicht ausreichend heißes Wasser, oder dauert es deutlich zu lange, dann kann auch eine Mietminderung in Betracht kommen.

Kein Warmwasser Mietwohnung - Störung, Ausfall ist ein Mangel 

Störung, Ausfall der Warmwasserversorgung - wie hoch kann die Mietminderung sein?

Bei geringen Abweichungen von den Normwerten wird möglicherweise gar keine Mietminderung gewährt.

Wird der Mangel aber (im Streitfall: vom zuständigen Gericht) als erheblich angesehen, dann wird dennoch keine hohe Mietminderung gewährt werden.

In Einzelfällen waren dies z.B. 5 % der Bruttowarmmiete.

Kein Warmwasser - Ausfall als Mangel der Mietwohnung, Zumutbarkeit 

Hinweis


Wollen Mieter irgendwelche Ansprüche wegen der Warmwasserversorgung durchsetzen, so ist die ungenügende Warmwasserversorgung dem Vermieter (nachweisbar!) zu melden.

Mangel anzeigen - Mietminderung und Ansprüche geltend machen



Redaktion


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